Verschiedene Fragen Kleinunternehmer

  • Guten Tag,


    ich beginne gerade mit meiner Steuererklärung und habe diesbzgl. Fragen. Neben meinem Hauptberuf habe ich ein Nebengewerbe als Kleingewerbe angemeldet und fülle diesbzgl. Anlage G aus (Einnahme-Überschuss-Rechnung). Jetzt stehe ich jedoch vor der Aufgabe folgende Rechnung einzugeben:
    Vorab zur Information, dass Nebengewerbe ist eine Reisevermittlung.


    1. Rechnung von Google ohne irische MwSt. in EUR
    2. Rechnung von Facebook mit irischer MwSt. in EUR
    3. Eingangsrechnung eines isländischen Hotels für die Vermittlung in ISK
    4. Rechnungen von einer isländischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    5. Rechnungen von einer irischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    6. Rechnungen von einer kenianischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    7. Rechnungen von isländischen und spanischen Hotels für eine private/gewerbliche Reise in ISK und EUR
    8. Quittungen von kenianischen Nationalparks für eine private/gewerbliche Reise in USD und Kenia Schilling


    Wünsche ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr und danke vorab für ihre Unterstützung


    Ich arbeite aktuell mit dem Wiso:Steuersparbuch 2017


    Herzliche Grüße

  • Danke für die Antwort. Ist mir auch schon durch den Kopf gegangen und wird auch die letzte Lösung sein. Das Konzept meines Nebenberufes ist jedoch die Kosten möglichst gering zu halten, da die Einnahmen gespendet werden sollen. Eventuell findet sich ja hier jemand, der mir diese Fragen beantworten kann und so mehr Geld dahin fließt, wo es eigentlich hin soll.

  • Moin,


    das ist durchaus nachvollziebar 8) - allerdings investieren wir hier auch die Zeit für Deine "Probleme" - und da Sammelthreads hier nicht gewünscht sind: hast Du denn schon Lösungsansätze? Vieles wurde auch schon in den verschiedenen Unterforen besprochen und lässt sich über die Hilfe oben rechts finden..


    Gruß
    Maulwurf

  • Buhl hatte mir es empfohlen die Fragen hier in das Forum zu schreiben. Sorry wenn das falsch war...


    Ich würde halt wie folgt vorgehen:


    1. Rechnung von Google ohne irische MwSt. in EUR
    Anlage UR laut

    <<defekter Link wurde von der Redaktion entfernt>> („Reverse Charge“-Verfahren)


    2. Rechnung von Facebook mit irischer MwSt. in EUR
    Denke hier habe ich bei Facebook vergessen mich als Unternehmer zu outen. Somit nicht absetzbar


    3. Eingangsrechnung eines isländischen Hotels für die Vermittlung in ISK / Ausgangsrechnung an ein isländisches Hotel in EUR
    Ich habe eine Ust-Id-Nummer. Eingangsrechnung wie Nr. 1? Ausgangsrechnung als normale Einnahme.


    4. Rechnungen von einer isländischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    5. Rechnungen von einer irischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    6. Rechnungen von einer kenianischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR
    7. Rechnungen von isländischen und spanischen Hotels für eine private/gewerbliche Reise in ISK und EUR
    8. Quittungen von kenianischen Nationalparks für eine private/gewerbliche Reise in USD und Kenia Schilling
    Alles Reisekosten des Kleingewerbes. Jedoch fehlt mir die Idee des anzusetzenden Betrags. Vor allem von dem in Fremdwährung.


    Ich habe zeitgleich Steuerberatungen nun einmal direkt angeschrieben. Inwieweit man bereit ist mich zu unterstützen. Euch danke ich in jedem Fall für eure Zeit. Wenn ich den Beitrag löschen soll, dann mache ich das gerne. Sorry.

  • Gelöscht wird hier nur selten (bei Verstoß gegen Forenregeln) ^^


    1. ja - ist eine "sonstige Leistung eines EU-Unternehmers" ohne Vorsteuer und mit USt (da Kleinunternehmer)
    2. ja, wenn an Dich privat adressiert, keine betriebliche Ausgabe
    3. wäre eine "sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers" ohne Vorsteuer und mit USt, für Dich normale Einnahme.


    Beim Rest bin ich leider überfragt, da grade die "privat/gewerbliche" Veranlassung m.E. problematisch sein könnte. Hier ist guter Rat nicht teuer, sondern auf alle Fälle sein Geld wert ;)


    Gruss
    Maulwurf

  • ja - ist eine "sonstige Leistung eines EU-Unternehmers" ohne Vorsteuer und mit USt (da Kleinunternehmer)

    da wäre ich mir nicht so sicher - die Kleinunternehmerregelung gilt nur im Inland. Yakari-Travel muss die Umsatzsteuer abführen, hat damit - da kein Vorsteuerabzug - aber höhere Ausgaben. Sollte Yakari-Travel vielleicht doch einmal mit einem Angehörigen der steuerberatenden Berufe klären.


    wäre eine "sonstige Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmers" ohne Vorsteuer und mit USt, für Dich normale Einnahme.

    Auch hier ist die EU-Regelung zu beachten!


    Rechnungen von einer isländischen Airline für eine private/gewerbliche Reise in EUR

    Hier wäre m. E. auch die EU-Regel anzuwenden, da diese explizit auch für den privaten Teil gilt. Gilt auch für 5.
    Bei 6. ist zu prüfen, wo die Leistung erbracht wird (§3a UStG). Je nachdem, ist unter Umständen in Deutschland der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
    7. entspricht 4. und 8. entsprechend 6.


    Ich empfehle dringend, steuerlichen Rat einzuholen. Hier können Fallstricke lauern, die wir alle hier nicht abschätzen können.