Hallo,
diesmal habe ich eine Herausforderung.
Ich hatte mit einem niederländischen Hersteller eine Kooperation und einen Verkaufsraum betrieben. (bis Mai 2016).
Vereinbart war, dass der Hersteller 50% der Mietkosten übernimmt und ich habe im Mai 2016 ca 9.000 EUR in Rechnung gestellt.
Diese kann mangels Masse nicht beglichen werden, ein "Titel" wurde erwirkt, kann aber nicht vollstreckt werden.
Ich habe jedoch die Miete logischerweise immer komplett bezahlt und auch so verbucht, dieses wurde auch steuerlich entsprechend
in den Vorjahren wirksam und berücksichtigt.
Wenn ich nun die 9.000 EUR buchhalterisch berücksichtige, wird dann der Verlust nicht doppelt geltend gemacht,
da es als Mietkosten doch schon berücksichtigt ist.... ?
Oder mache ich nun einen Denkfehler. (?)
viele grüße
christian