Zweifelhafte Forderung buchen oder RG stornieren

  • Hallo,
    diesmal habe ich eine Herausforderung.


    Ich hatte mit einem niederländischen Hersteller eine Kooperation und einen Verkaufsraum betrieben. (bis Mai 2016).
    Vereinbart war, dass der Hersteller 50% der Mietkosten übernimmt und ich habe im Mai 2016 ca 9.000 EUR in Rechnung gestellt.
    Diese kann mangels Masse nicht beglichen werden, ein "Titel" wurde erwirkt, kann aber nicht vollstreckt werden.


    Ich habe jedoch die Miete logischerweise immer komplett bezahlt und auch so verbucht, dieses wurde auch steuerlich entsprechend
    in den Vorjahren wirksam und berücksichtigt.


    Wenn ich nun die 9.000 EUR buchhalterisch berücksichtige, wird dann der Verlust nicht doppelt geltend gemacht,
    da es als Mietkosten doch schon berücksichtigt ist.... ?
    Oder mache ich nun einen Denkfehler. (?)



    viele grüße
    christian

  • Moin,


    bei der Gewinnermittlung durch EÜR hast Du doch die Einnahme erst im Augenblick der Zahlung (anders als bei der Bilanzierung, wo Rechnungen als Forderungen erfasst werden und deshalb eine Umbuchung auf "uneinbringlich" erfolgen müsste).
    *Wäre* die Rg. bezahlt worden, ist Dein Ergebnis +/- 0. Da Du Deine Ausgabe ja schon erfasst hast, ist m. E. keine weitere Buchung erforderlich.


    Viele Grüße
    Maulwurf


    Nachtrag: natürlich auch unter der Voraussetzung, dass Du der Ist-Besteuerung unterliegst.. :)

  • Hallo Maulwurf,
    danke für Deine Antwort.
    Ja durch die EÜR erfolgt die Einnahme erst im Augenblick der Zahlung.


    Ich musste aber eine offizielle Rechnung erstellen, die voll ausgemahnt wurde und sogar ein "Titel" erwirkt wurde.


    Aber Du irrst Dich etwas, wäre die Rechnung bezahlt worden, hätte ich höhere Gesamt-Einnahmen und folglich einen höheren Gewinn.
    Die Ausgaben-Seite bleibt hingegen gleich, die Kosten sind unverändert. Unabhängig ob bezahlt oder nicht.


    Ich habe aber nun eine Rechnung die buchhalterisch nicht erfasst ist und das ist mein Problem.
    Ich denke ich werde diese einbuchen und dann direkt eine Korrekturbuchung machen,
    damit wäre es auch wertneutral.


    Wenn mal eine Betriebsprüfung kommt, kann ich anhand es ja entsprechend nachweisen, schließlich gibt es sogar
    eine Verurteilung.


    Und ja, ich habe die IST Besteuerung :)


    grüße
    christian

  • Moin christian,


    natürlich bezog sich meine Aussage mit dem +/- nur auf den vermieteten Teil :)


    Und, wie gesagt, in der EÜR zeichnest Du ja "nur" Einnahmen und Ausgaben, keine Forderungen auf; "offiziell" ist die Rechnung doch auch ohne Buchung - aber gut... :)


    Gruß
    Maulwurf