Geringwertige Wirtschaftsgüter, Poolabschreibung und dergleichen

  • Wertes Forum,


    ich hoffe, meine Frage ist nicht all zu laienhaft. Ich bin selbstständig (im freien Beruf als Sounddesigner) und sitze gerade am meiner Steuererklärung für 2016.


    Ich habe im Steuerjahr 2016 eine ganze Palette an Musikinstrumenten und Artverwandtem gekauft, das ich (wie in vergangenen Jahren) steuerlich geltend machen möchte. Bisher hatte ich damit keine Probleme, aber nun tut sich mir erstmals eine ganz Grundlegende Frage auf:


    Einige der Instrumte, die ich gekauft hab, kosteten über ~500€, andere Lagen darunter.
    Muss (oder darf?) ich Instrumente, die zwischen ~500€ und 1000€ lagen, in einem Sammelposten ("Pool") zusammenfassen und den Gesamtbetrag über 5 Jahre absetzen, während ich jene, die unter ~500€ Lagen, sofort und vollständig als "geringwertiges Wirtschaftsgut" abschreibe?


    Gibt es nicht auch irgendwie die Möglichkeit, Wirtschaftsgüter im Bereich von 500€-1000€ sofort und vollständig geltend zu machen?


    Vielen Dank,
    benni

  • Guten Abend,


    In einem Jahr geht nur eines - entweder Wahl Smmelposten (bis 1.000 Euro) oder aber GWG (bis 410 Euro, neto). Die von Dir gewünschte Aufteilung geht nicht.

  • danke für die hilfe – das ging mir dann irgendwann auch auf :)


    nun die frage: wenn ich mich also für GWGs entscheide – bedeutet dies zwangsläufig, dass ich alle wirtschaftsgüter über 410€ per AfA abschreiben muss? das ergibt für mich irgendwie keinen sinn – es kann doch auch wirtschaftsgüter geben, denen man keine jährliche abnutzung zuschreiben kann, oder? gibt es eine weitere "kategorie" um wirtschaftsgüter abzuschreiben?


    danke erneut!

  • dass ich alle wirtschaftsgüter über 410€ per AfA abschreiben muss? d

    Nein.


    Einmal hier -> Qual der Wahl schlau machen.

    Zitat

    Während die Sofortabschreibung für jedes Wirtschaftsgut einzeln ausgeübt werden kann, müssen bei der Poolabschreibung alle in einem Wirtschaftsjahr erworbenen GWG einbezogen werden


    Dass da Güter jenseits 1000,-- nicht dazu zählen ist ja klar.

  • Nein.


    Einmal hier -> Qual der Wahl schlau machen.

    danke für die hilfe. habe den link durchgelesen, aber erkenne keine diskrepanz zu meiner frage:


    wenn ich mich also für GWGs entscheide – bedeutet dies zwangsläufig, dass ich alle wirtschaftsgüter über 410€ per AfA abschreiben muss?

    wo liegt mein denkfehler? stimmt es nicht, dass ich mich nun also entscheiden muss, ob ich



    a) GWGs bis 410€ sofort- und alle darüber per AfA abschreibe oder
    b) GWGs bis 150€ sofort-, GWGs zwischen 151€ und 1000€ per pool- und alles darüber dann per AfA abschreibe?

  • hoppla.. vielleicht hätte meine frage lauten sollen:


    wenn ich mich also für die sofortabschreibung der GWGs entscheide – bedeutet dies zwangsläufig, dass ich alle wirtschaftsgüter über 410€ per AfA abschreiben muss?

  • vielen dank an alle. ok – ich verstehe... aber – ich verstehe auch nicht. möchte hier nicht den fiskus hinterfragen und stelle mich bewusst ein bisschen dumm, aber für die AfAs gibt es ja vorgesehene abschreibungszeiträume (3 jahre, 5 jahre usw usf). bedeutet all dies also konsekutiv, dass ich (wenn ich mich für die sofortabschreibung entscheide), alle weiteren wirtschaftsgüter über 410€ irgendwie "kategorisieren" muss?