Umzugskosten bei Ehepartnern - Umzugskosten doppelt ansetzen?

  • Hallo,
    ich habe eine kurze - wahrscheinlich blöde - Frage, finde aber nirgends die passende Antwort...
    Im Oktober 2016 sind meine Frau und ich zusammen in eine andere Stadt gezogen, da ich den Job gewechselt habe. Meine Frau war damals und ist jetzt noch in Elternzeit, arbeitet also nicht.
    Jetzt meine Frage: Ich kann in der Steuererklärung meine Umzugskosten steuerlich geltend machen, da ich ja beruflich umgezogen bin. Zusätzlich kann ich die Umzugspauschale für Verheiratete ansetzen. Aber kann ich in dem Teil der Steuererklärung, der für die Ehefrau ist, auch bei ihr die allgemeinen Umzugskosten ansetzen? Sie hat ja auch Ausgaben, war bei den Wohnungsbesichtigungen mit dabei etc. Aber ich bin unsicher, ob nur ich Anspruch auf die Umzugskosten habe, da nur ich beruflich umgezogen bin. Kann ich bei meiner Frau die Kosten dann als privat veranlassten Umzug ansetzen?
    Vielen Dank für eure Hilfe!

    • Offizieller Beitrag

    Doppelt ansetzen geht im Steuerrecht sowieso niemals. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen bei beiden Ehegatten erfüllt, sind die abziehbaren Beträge 50:50 aufzuteilen. Sind die gesetzlichen Voraussetzungen nur bei einem Ehegatten erfüllt, dann alles bei diesem anzusetzen.