Anschaffung Notebook Nebentätigkeit - Werbungskosten vs. EÜR

  • Ein fest angestellter Arbeitnehmer schafft für eine selbstständige Nebentätigkeit ein Notebook an. Wo/Wie muss/sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen für das Notebook in der Steuererklärung erfassen?


    1. In der EÜR für Einkünfte aus Selbstständigkeit
    2. Als Werbungskosten mit 100% beruflicher Nutzung
    3. Als Werbungskosten mit 60-80% beruflicher Nutzung, um das Notebook u. U. in Zukunft auch privat nutzen zu können (bspw. wenn sein bestehendes Notebook den Geist aufgibt)

    • Offizieller Beitrag

    Du hast es so zu erklären wie es zutreffend ist. Wünsch Dir was gibt es dabei nicht. Die tatsächliche Nutzung ist maßgeblich und hinsichtlich des Nutzungsumfangs in Zusammenhang mit Einkünften bist Du nachweispflichtig.