Ein fest angestellter Arbeitnehmer schafft für eine selbstständige Nebentätigkeit ein Notebook an. Wo/Wie muss/sollte er die Anschaffungskosten/Abschreibungen für das Notebook in der Steuererklärung erfassen?
1. In der EÜR für Einkünfte aus Selbstständigkeit
2. Als Werbungskosten mit 100% beruflicher Nutzung
3. Als Werbungskosten mit 60-80% beruflicher Nutzung, um das Notebook u. U. in Zukunft auch privat nutzen zu können (bspw. wenn sein bestehendes Notebook den Geist aufgibt)