Hallo zusammen,
zunächst vielen Dank fürs Lesen und hoffentlich auch Beantworten. Leider habe ich in der Forumssuche keine geeignete Antwort gefunden. Seid mir nicht böse, wenn ich da vielleicht etwas übersehen habe.
Sachverhalt
Meine Gattin geht derzeit unselbständiger Arbeit nach und hat inzwischen eine Ausbildung zur Heilpraktikerin abgeschlossen. Für letztere hatte sie 2016 Ausbildungs- und Prüfungskosten, derzeit jedoch noch keine Einnahmen. Auch Praxisräumlichkeiten werden derzeit erst in unserem Haus als Arbeitszimmer hergestellt (Erwerb des Einfamilienhauses 2015, aktuell noch in Umbau befindlich).
Frage 1:
Werden die Ausbildungs- und Prüfungskosten als (eine Art "vorweggenommene") Werbekosten oder als Ausbildungskosten erfasst?
Frage 2:
Falls es Werbekosten sind, wo im Programm müssen diese angelegt werden?
Frage 3:
Sukzessive entstehen für den Umbau des Hauses (und der Praxisräumlichkeiten) Kosten. Bei einem bestehenden Arbeitszimmer im eigenen oder gemieteten Objekt werden diese ja üblicherweise anteilig zur Gesamtfläche erfasst.
Wie verhält es sich, wenn die Räumlichkeiten erst hergestellt / umgebaut werden müssen?
Wären hier die gesamten Umbaukosten der Immobilie als Maßstab und dann anteilig für die Quadratmeterzahl umzurechnen oder würden die tatsächlichen Kosten angesetzt?
Ich würde mich sehr über eure Hilfe freuen und bedanke mich dafür im Voraus!
Viele Grüße
Sven