Fahrtkostenzuschuss und Absetzbarkeit von Fahrtkosten

  • Hallo
    wir erhalten seit heuer einen Fahrtkostenzuschuss. Wird sich im Jahr so auf 1000€ belaufen. Allerdings kann/könnte ich wegen der Strecke ca 3400€ von der Steuer als Fahrtkosten zur Arbeit absetzen.
    Jetzt habe uich gehört, wenn ich einen Fahrtkostnzuschuss vonm Arbeitgeber erhalte, dann kann ich die Fahrtkosten nicht mehr absetzen. Ist grundsätzlich so, oder wird von den 3400€ nur die 1000€ abgezigen?


    Danke und Gruß
    Gerhard

  • Wofür ist denn der Zuschuss? Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder für Dienstfahrten/Dienstreisen? In beiden Fällen muss m. E. n. zunächst der Werbungskostenbetrag ermittelt und dann der Zuschuss abgezogen werden.

  • In beiden Fällen muss m. E. n. zunächst der Werbungskostenbetrag ermittelt und dann der Zuschuss abgezogen werden.

    Dem stimme ich zu.


    Zu beachten ist bei der Höhe des Zuschusses, daß dieser

    • vom AG pauschal mit 15 % versteuert werden muß und
    • nicht höher ist als der Betrag, den der Arbeitnehmer nach den Regelungen zur Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend machen könnte (also max. 0,30 € je Entfernungskilomenter bzw. bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel bis zur tatsächlichen Höhe; Quelle).
  • Das ist aber eher ein Problem des Arbeitgebers. Bei der Einkommensteuererklärung gibt der TE wahrheitsgemäß seine Kosten an und rechnet den Zuschuss dagegen.

  • Das ist aber eher ein Problem des Arbeitgebers.

    Sicher. Nur ist die Pauschalversteuerung eines höheren Betrages als der, den der AN als Entfernungspauschale geltend machen könnte, nicht erlaubt. Und da sollte man also vorbeugend prüfen - denn vorbeugen ist besser als nach hinten fallen (was bedeuten könnte, daß der ganze Zuschuß mit dem individuellen Steuersatz versteuert wird - bin mir da aber nicht sicher)