Gutschrift EC-Kartenzahlungen

  • Sehr oft erhalten wir die kummulierten Gutschriften der EC-Kartenzahlungen.


    Beispiel: Zwei zuvor geleistete Dienstleistungen (Hundepflege ect.) mit 86 € und 46 € werden mit der EC-Karte bezahlt. Die Gutschrift von 132 € erfolgt wei Tage später aufs Konto.


    Ich würde die beiden Einnahmen gerne ins Kassenbuch als bargeldlose Einnahme verbuchen.


    Meine Frage nun: Sollten diese Einnahmen überhaupt ins Kassenbuch? Es gibt unterschiedliche Meinungen.


    Wie muss ich vorgehen? (Eine Einnahme aufs Sachkonto 8400 mit Umsatzsteuer, und dann ein anderes Geldkonto?)


    Wie verbuche ich den Umsatz / Eingang aufs Konto?
    Den Umsatz von 132 € kann ich nicht buchen. Zumal dieser sich aus zwei getrennten Einnahmen ergab.
    Eine Buchung mit zwei Gegenbuchungen.



    Momentan buche ich stur alle Onlinebuchungen. Ich rufe online den Kontostand ab und buche die Umsätze. Bei normalen Rechungen ist das ziemlich einfach.
    D.h. ich buche erst wenn im Kontoauszug ersichtlich. Dementsprechend sortiere ich auch die fortl. Rechnungsnummern.



    Noch eine Frage:


    Es heißt doch, das alle Rechungen ect. mit Belegen belegt werden sollen.
    Was mache ich mit fortl. Kosten? Miete ect,... Oder Bankgebühren diese erscheinen auf dem Kontoauszug. Momemtan buche ich diese einfach, aber ohne Belege...wären ja laut Kontoauszug nachvollziehbar.


    Ich hoffe, es kann mir jemand helfen.

  • Moin,


    in der (Bar-)Kasse werden nur Vorgänge erfasst, die auch bar geflossen sind - das ist m.E. unstrittig :)


    Du könntest die Zahlung von mehreren Rechnungen per Splittbuchung erfassen oder einfach "Bank an Erlöse" für vdie erste Rechnung und ebenso für die zweite.


    Für wiederkehrende Zahlungen wie die Miete (hier hast Du ja den Mietvertrag) und die Kontogebuehren, hier reicht der Kontoauszug als Beleg.


    Gruss
    Maulwurf

  • Hallo,


    danke für die Info.


    Reicht es einfach aus, diesen Umsatz als Einnahme aufs Konto 1200 (Bank) mit Umsatzsteuer zu buchen?
    Obwohl dahinter sich zwei Dienstleistungen verbirgen? Wenn das erlaubt ist, wäre es ok so.


    Gruß


    Rainer