Hallo,
wir haben ein Zweifamlienhaus, wo wir nach Auszug der Tochter, diese Etage als eigenständige Wohnung zur Vermietung hergerichtet (renoviert) haben. Es handelt sich hier nicht um Herstellungskosten, da dies schon immer eine getrennte Wohnung war. Wo können wir diese Kosten (Werbungskosten?) die hauptsächlich in 2016 entstanden sind im Steuerprogramm erfassen? Die Wohnung soll zum 01.03.2017 vermietet werden.
Ab dem Zeitpunkt der Mieteinnahmen ist das Eintragen für uns klar. Jedoch das Absetzten der Kosten davor nicht.
Über einen hilfreichen Tipp würden wir uns freuen.
Vielen Dank.
MfG