Fahrtkosten Studium + Werkstudententätigkeit

  • Hallo,


    ich habe folgende Frage zu meiner Steuererklärung 2016:
    Wie kann ich die Fahrtkosten für die Fahrt zur Uni und Arbeit richtig ansetzen? Zum Teil wiedersprüchliche Antworten in Foren sagen es sind zwei 1. Tätigkeitsstätten bzw. der Weg zur Arbeit zählt als Reisekosten, aber da meckert mein WISO ?(


    Studium: (2. Ausbildung)
    Vollzeit 01.01.-31.12.
    11km bis zur Uni


    Arbeit: (Werkstudententätigkeit)
    20h/Woche 01.01.-31.12.
    34km bis zur Arbeit
    ca. 600€ Lohnsteuer


    So habe ich es jetzt erst einmal eingetragen:
    Werbungskosten
    -> Wege zur Arbeit (Entfernungspauschale): Einfache Strecke zur Arbeit (34km)
    -> Fortbildungskosten: Hin-und Rückstrecke zur Uni (22km)


    Danke im Voraus für eure Antworten! :)

    • Offizieller Beitrag
  • Was steht denn diesbezüglich in Deinem Arbeitsvertrag?


    Werkstudentenvertrag:
    -Tätigkeit: Als Dienstort wird Dortmund vereinbart
    -Reisekosten: Für die Erstattung der Kosten anlässlich von Dienstreisen gelten die jeweils gültigen steuerlichen Bestimmungen.


    Mehr kann ich darin nicht finden was auf die Reisekosten und Dienstorte eingeht.

  • Also laut den Quellen oben könnte es in beide Richtungen laufen. Insbesondere muss ein Studium in Vollzeit ausgeübt werden, um überhaupt als erste Tätigkeitsstätte in Frage zu kommen. In meinem Arbeitsvertrag steht leider gar nichts dazu, darf ich es dann selbst auslegen oder gibt es dann irgendeinen "default"? Dazu steht leider nichts in den Quellen.


    Für mich hätte es definitiv einen Vorteil, das Studium als Auswärtstätigkeit der Werkstudententätigkeit anzusehen, da dann bei meinem Modell (3 Tage Uni, 2 Tage Büro, am Wochende Homeoffice für Uni oder Lernen in Bibliothek) mehr Verpflegungsmehraufwand vorliegt und die Distanz zur Arbeit größer ist als zur Uni (mit Semesterticket sind ja alle Dienstreisen kostenlos und nur mit Verpflegungsmehraufwand steuerlich ansetzbar).


    Kausal würde ich es dennoch anders rum verstehen: Wenn das Studium wegfällt, ist der Werkstudentenjob auch weg, und nicht andersrum. Deshalb wäre rein logisch gesehen die Uni erste Tätigkeitsstätte.


    Ähnliche Frage: Geht es denn mit WISO überhaupt in beide Richtungen? Hab 2020 bis 2022 so eingegeben, dass die Uni die erste Tätigkeitsstätte ist, und in 2023 wurde dann mit Hochladen der Lohnsteuerbescheinigung die Arbeit automatisch erste Tätigkeitsstätte. Noch eine Beobachtung: Unter Werbungskosten->Fortbildungskosten erscheint in der Hilfe, dass dort auch Kosten für ein Zweitstudium (Laptop, Semesterbeiträge,...) einzutragen sind. Fahrtkosten zur Uni werden somit automatisch wie eine Dienstreise verbucht. Also versteht WISO es scheinbar genau so rum: Werkstudentenstelle ist erste Tätigkeitsstätte, Studium ist Auswärtstätigkeit.


    Ich bitte einmal um Rückmeldung, ob ich hier einen Denkfehler habe.

  • Ok ich hab mich jetzt nochmal reingelesen und tatsächlich folgendes vorher überlesen:

    - wenn nicht klar definiert: die näher liegende Tätigkeitsstätte ist erste Tätigkeitsstätte

    - "ein Vollzeitstudium wird auch als erste Tätigkeitsstätte behandelt", "aber nicht bei Werkstudenten", "
    hier trifft der Arbeitgeber die Entscheidung, welche Tätigkeitsstätte erste Tätigkeitsstätte ist."


    Ich verstehe den zweiten Punkt inhaltsmäßig nicht ganz, klingt intuitiv immer noch wie "steht im Arbeitsvertrag", aber das klingt fast schon wie "bei Werkstudenten ist es nie die Uni", sonst wäre "aber nicht bei Werkstudenten" redundant bzw. keine Einschränkung, denn "ein Vollzeitstudium wird auch als erste Tätigkeitsstätte behandelt" ist nicht das gleiche wie " ein Vollzeitstudium wird immer als erste Tätigkeitsstätte behandelt". In letzterem Fall würde der Satz für mich Sinn ergeben. Mag mir da mal jemand Deutsch-Nachhilfe geben? ;)

  • Das darf ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe leisten.

    Zum Beispiel dieser hier?

    -Ich habe im gleichen Zeitraum gearbeitet und studiert.

    Na siehst, geht doch. Dann hast Du m.E. mit den Fahrten zur Arbeitsstelle fahrten zwischen Wohnungs und 1. Tätigkeitsstätte und mit den Fahrten zur UNI Fahrten anlässlich Auswärtstägkeiten. Genau diesen Sachverhalt haben wir aber auch schon diskutiert und daher sollte das eigentlich über die erweiterte Forumssuche auffindbar sein.

    Vielleicht magst du mal näher erläutern, warum du hier bei gleichzeitiger Arbeit/Studium schlussfolgerst, dass die Arbeit dadurch erste Tätigkeitsstätte wird und die Uni Auswärtstätigkeit. Im Übrigen gibt es laut Forensuche kein früheres Thema, wo das schon mal näher erläutert worden sein soll. Falls doch wäre ich an einem Link dorthin interessiert.