Ich habe dir nur noch auf deine Bitte geantwortet, was ich nach deinen weiteren Erläuterungen denke.
Dafür danke ich Dir auch.
Du siehst also ebenso wie @miwe4 hier keinen Sondertatbestand, das macht mich natürlich wenig optimistisch.
Aber ich werde die Möglichkeit der mündlichen Erörterung nutzen (habe da nochmal gesucht und auch gefunden (§ 364a Abs. 1 Satz 1 AO).