Erhaltungsaufwand 15 % Regelung

  • Moin zusammen,
    wir haben ein Zweifamilienhaus gekauft. Eine Wohnung wird über "Nießbrauch" bewohnt, die andere ist vermietet.
    Die vermietete Wohnung wurde nach dem Kauf und vor dem Einzug renoviert (Erhaltungsaufwendungen). Die "Nießbrauchswohnung" wurde nicht renoviert.
    Meine Frage: Bezieht sich die 15 % Regelung nun auf die Gesamtkosten des Gebäudes (z.B. 300.000 €) oder darf nur der Anteil der Mietwohnung (z.B. 45 % von 300.000 € = 135.000 € / 45 % Anteil der Mietwohnung an der gesamten Wohnfläche) einbezogen werden ?

  • Bezieht sich die 15 % Regelung nun auf die Gesamtkosten des Gebäudes (z.B. 300.000 €) oder darf nur der Anteil der Mietwohnung (z.B. 45 % von 300.000 € = 135.000 € / 45 % Anteil der Mietwohnung an der gesamten Wohnfläche) einbezogen werden

    Das muss dir eine zur Steuerberatung befugte Person/Gesellschaft sagen. Die Frage hat nichts mit der Programmbedienung zu tun. Bei Nießbrauch sind sowieso einige Besonderheiten zu beachten.

    • Offizieller Beitrag

    Zudem kommt es auch noch konkret darauf an, ob die Aufwendungen wirklich alle direkt zuzuordnen sind und nicht vielleicht doch verhältnismäßig aufgeteilt werden müssen.


    Auch könnten sich Auswirkungen bei eventuellem teilentgeltlichen Erwerb ergeben. Auch ich würde zum Besuch eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe raten.