Auszahlung Kaiser-Rente

  • Hallo,


    ich hatte eine Fondsgebundene Kaiser Rente von 2005. Ich habe sie mir im Jahr 2016 auszahlen lassen. Die Frage ist nun, ob der Auszahlungsbetrag versteuert wird oder nicht. Von meinen Anbieter habe ich ein brief bekommen, wo drinsteht das die Ergo die Zulagen an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen zurückzahlt. Von meinen Steuerprogramm Steuersparer 2017 werde ich nun nach verschiedene Beiträge gefragt z.b. §22 Nr 5 S.1 Satz 11 EStG u.s.w. wovon ich absolut keine ahnung habe.


    1. Bekomme ich noch Post wo für meine Steuererklärung alle benötigten Beiträge stehen?
    2. Was ist wenn ich meine Steuererklärung abschicke, ohne die Auszahlung anzugeben weil ich nicht weiß wie ? wird das eingerechnet vom Finanzamt oder zählt das schon unter Steuerbetrug ?

    • Offizieller Beitrag

    1. Bekomme ich noch Post wo für meine Steuererklärung alle benötigten Beiträge stehen?

    Das sollte so sein und musst Du mit dem Versicherer klären.


    Was ist wenn ich meine Steuererklärung abschicke, ohne die Auszahlung anzugeben weil ich nicht weiß wie ? wird das eingerechnet vom Finanzamt oder zählt das schon unter Steuerbetrug ?

    Das wäre in der Tat eine (ggf. versuchte) Steuerhinterziehung.

  • Das wäre in der Tat eine (ggf. versuchte) Steuerhinterziehung.

    zumal das Finanzamt im Zweifel die Zahlung über die elektronische Meldung der Versicherung ja auch kennt ...

    • Offizieller Beitrag

    zumal das Finanzamt im Zweifel die Zahlung über die elektronische Meldung der Versicherung ja auch kennt ...

    Deshalb ja auch der Klammerzusatz. ;)