Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema "Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen".
Ich bin Arzt und habe neben einer angestellten Tätigkeit noch weitere Einkünfte auf Honorarbasis erzielt. Dafür musste ich 14% dieser Bezüge in meine berufsständische Versorungseinrichtung abführen.
Wenn ich im Januar 2017 einen Betrag X für das Jahr 2016 in die berufsständische Versorgung der Ärzte geleistet habe, kann ich diesen in meiner Steuererklärung 2016 angeben oder geht das dann erst für 2017?
Vielen Dank und Vg!