Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen - wann berücksichtigen?

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eine Frage zum Thema "Freiwillige Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen".
    Ich bin Arzt und habe neben einer angestellten Tätigkeit noch weitere Einkünfte auf Honorarbasis erzielt. Dafür musste ich 14% dieser Bezüge in meine berufsständische Versorungseinrichtung abführen.


    Wenn ich im Januar 2017 einen Betrag X für das Jahr 2016 in die berufsständische Versorgung der Ärzte geleistet habe, kann ich diesen in meiner Steuererklärung 2016 angeben oder geht das dann erst für 2017?


    Vielen Dank und Vg!

  • Dann gibt es halt nur noch folgenden Satz in §11:


    Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen, die dem Steuerpflichtigen kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres, zu dem sie wirtschaftlich gehören, zugeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr bezogen.


    und:


    2Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Absatz 1 Satz 2 entsprechend



    Jetzt kann man sich wahrscheinlich mit dem Finanzamt streiten, ob es sich hierbei um eine "wiederkehrende Ausgabe kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres" handelt...


    Hat jemand Erfahrungen?

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt kann man sich wahrscheinlich mit dem Finanzamt streiten, ob es sich hierbei um eine "wiederkehrende Ausgabe kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahres" handelt...


    Hat jemand Erfahrungen?

    Ist es nicht, braucht man gar nicht zu streiten.