Hallo zusammen,
meine Frau ist nach der Elternzeit seit dem 28.03.2016 wieder in ihrer alten Firma beschäftigt. Vor ihrer Elternzeit war sie als Filialleiterin im Einzelhandel in einer festen Filiale beschäftigt.
Nach beendigung ihrer Elternzeit ist sie nur noch in Teilzeit,auf 20 Std die Woche, und als Springerin / Krankenvertretung für mehrere Filialen tätig.
Zu ihrem Arbeitsvertrag hat sie einen Zusatz bekommen in dem die Teilzeit und die Springertätigkeit festgeschrieben ist. Für die Springertätigkeit wurde kein fester Arbeitsort festgestellt.
Alle weiteren Punkte ihres Arbeitsvertrages bestehen weiterhin. In ihrem alten Arbeitsvertrag steht als Arbeitsort ihre alte Filiale in Düsseldorf.
Gestern habe ich die Arbeiteinsätze meiner Frau ausgewertet, die sie zum Glück genau festgehalten hat.
Sie hat in insgesamt 6 Filialen an unterschiedlichen Tagen gearbeitet.
Gearbeitet wurde praktisch " auf Zuruf" wo halt Personal gebraucht wurde.
Zwei Filialen kommen auf 39 Einsätze und der Rest der Filialen liegt zwischen 2 und 18 Einsätzen für das gesamte Arbeitsjahr.
Ihre alte Stammfiliale Düsseldorf, die auch in ihrem alten Arbeitsvertag steht kommt auf 5 Einsätze.
Gearbeitet hat sie hauptsächlich an Donnerstagen und Freitagen je 9 Std und an jedem zweiten Samstag je 4 Std.
Nun zu meinen Fragen.
Welchen Arbeitsort definiere ich jetzt als erste Arbeitsstätte? Düsseldorf, wie es in ihrem alten Arbeitsvertrag steht, oder die Filiale an denen sie am häufigsten eingesetzt war?
Und wo trage ich die Urlaubs und Krankheitstage ein?
Ich bin grade etwas ratlos und Danke euch schon mal für eure Hilfe!!!
Gruß
oertsch