Durch ehemaligen Arbeitgerber gekündigter Pensionsfond

  • Hallo,
    bis sich das mit der ersten Tätigkeitsstätte meiner Frau geklärt hat,möchte ich mich gern mit einem anderen "Problem" in meiner Steuererklärung widmen.
    Ich habe 2012 den Arbeitgeber gewechselt. Bis zu meinem Ausscheiden bei meinem alten Arbeitgeber habe ich monatlich durch eine Entgeldumwandlung in einen Pensionsfond eingezahlt.
    Eine Mitnahme der eingezahlten Beträge zum neuen AG war nicht möglich, und das Ganze ruhte.
    Ende 2016 bekam ich Post vom Anbieter des Pensionsfond in dem mir mitgeteilt wurde, dass der Vertrag einseitig durch den Arbeitgeber gekündigt wurde, und mir die eingezahlten Beträge nun ausbezahlt werden.
    Anfang Januar 2017 wurde mir die Summe, eine kleine 4 Stellige Summe, ausbezahlt. Soweit so gut.
    Die Auszahlung der Summe wurde elektronisch an das FA gesendet und floss automatisch durch den Dokumentenabruf in meine Steuererklärung rein.
    Dabei hat sich raus gestellt, dass ich ca. 600€ nur durch diese Auzahlung an Steuern dafür nachzahlen muss.
    Das ganze wurde unter Renteneinkünfte na §..... Punkt 1, Sorry aber ich hab grade den Paragraphen nicht im Kopf, verbucht.
    Das ich Steuern auf diese Summe nachzahlen soll, werde ich, auch wenn ich das nicht "nett "finde, wohl hinnehmen müssen, aber gibt es für solche Fälle
    auch sowas wie eine fünftel Regelung wie sie es für Abfindungen gibt?
    Weil wenn ich ehrlich bin würd ich die ca. 600€ die ich für die Auszahlung der Summe an das FA überweisen soll oder wenigstens etwas davon, lieber
    auf dem Ausbildungskonto meiner kleinen Tochter halten...


    Ich Danke schon mal


    oertsch

    • Offizieller Beitrag