Hallo zusammen, hoffe ich bin hier richtig...
Also wir haben seit 2003 , also 14 Jahre ein Haus.In dem Haus befanden sich zwei Wohnungen die wir mit den Kindern genutzt haben.Diese sind nun ausgezogen und wir haben die Wohnung 2016 für die Fremdvermietung (ab 01.03.2017) hergerichtet.
Werden da auch noch AFA fürs Gebäude eingetragen (bisher da nicht vermietet ja nicht) oder nur die "normalen" Werbungskosten und natürlich die Versteuerung der Einnahmen? Stehe bei der Frage zugegebener Maßen auf dem Schlauch wel ich nur nur was finde bei sofortiger Vermietung bei Kauf einer Wohnung oder Ommobilie.
Danke für Tipps im voraus.
Gruß