Einmalzahlung steuerlich absetzen

  • Hallo zusammen,


    ich habe, wie wahrscheinlich schon einige, eine Frage zum Absetzen einer Einmalzahlung meines Firmenwagens.
    Mein Arbeitgeber lässt mich einen Firmenwagen konfigurieren und bezahlt mir max. 650€ zur Leasingrate dazu. Mein Fahrzeug hat nach meiner Konfiguration nun eine Leasingrate (Full Service Leasing) von 700€. Nun sagt mein AG. Leasingdauer beträgt 36 Monate, bitte zahle 1.800€ zum Firmenwagen dazu (50€x 36Monate). Hierfür habe ich auch eine Rechnung von meinem AG bekommen.
    Nun wollte ich diese 1.800 von meinem versteuerten geldwerten Vorteil abziehen, indem ich sie als Werbungskosten angegeben hatte. Jetzt kommt das Finanzamt und fragt nach einer Aufstellung, die belegen soll für was der AG bezahlt hat und für was ich die 1.800€ bezahlt habe. Das FA schätzt den Fall so ein, dass die 1.800€ für eine höhere Ausstattung geleistet wurde, die im Grunde nicht notwendig gewesen wäre, also Privatvergnügen ist und daher nicht geltend gemacht werden darf. Mal davon abgesehen, dass man meiner Meinung nach hier nicht sagen kann wofür genau der AG und wofür ich gezahlt habe, stellt sich mir die Frage, ob das überhaupt eine Rolle spielt.
    Könnt ihr da etwas dazu sagen?


    Vielen Dank im Voraus
    Olli