Kostenweiterberechnung

  • Hallo,


    ich erlerne die seit einiger Zeit Buchhaltung und Steuerwesen autodidaktisch und hoffe, ihr könnt mir beim Thema Kostenweiterberechnung weiterhelfen:


    Wir kaufen für unsere Kunden Material (Soft- und Hardware) ein und erstellen hierüber (ohne Aufschlag!) eine Kostenweiterberechnung mit Original-Rechnung im Anhang für unsere Kunden.


    Wie gehe ich hiermit steuerlich um? Kommen diese Rechnungen mit in die Einnahmen und gehen bei den Ausgaben ebenfalls wieder raus? Zur Info: Wir machen quartalsweise eine Umsatzsteuervoranmeldung. Und wie berechne ich dieses Material bei der Einkommensteuer? Würde man bei den Einkäufen besser anders vorgehen?


    Ich freue mich auf eure Antworten!

  • Moin,


    Du übernimmst die Lieferantenrechnung 1:1 als Ausgangsrechnung, das sind Deine Einnahmen. Die Ausgabe in gleicher Höhe ergibt, wenn Du keine weitere Dienstleistung (Installation, Einrichtung) berechnest, einen Gewinn von +/- 0. Auch in der Voranmeldung hast Du wegen Vor- und Umsatzsteuer in gleicher Höhe dieses Ergebnis. Erst ein Gewinn spielt für die Einkommensteuer eine Rolle. Perspektivisch sollte natürlich "etwas hängenbleiben" ,sprich ein Gewinn erwirtschaftet werden, von dem Du dann leben kannst. :)


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Hallo,


    danke für deine Antwort.


    Muss ich diese Rechnungen in der Umsatz- sowie Einkommenserklärung angeben oder fallen sie (weil +/- 0) raus? Die Beträge der Kostenweiterberechnungen erscheinen ja auf unseren Kontoauszügen...


    Viele Grüße

  • Moin,


    Du musst alle betrieblichen Ein- und Ausgaben in der EÜR erfassen (private Vorgänge dann, wenn sie über das Firmenkonto laufen), damit wird dann auch die Voranmeldung richtig befüllt. Das jährliche Ergebnis dieser EÜR (Gewinn/Verlust) spielt dann für die Einkommensteuer eine Rolle.


    Grade am Anfang würde ich fachliche Unterstützung suchen, dieser kann Dich vor möglichen "Fallstricken" warnen und Dich (steuerlich) beraten :thumbup:


    Viele Grüße
    Maulwurf

  • Danke Maulwurf!


    ixtrafloor:
    Da wir die Materialien einkaufen und meist an unsere Adresse liefern lassen, sind wir als Empfänger/Adressat benannt.

  • sind wir als Empfänger/Adressat

    Und der Kunde ist privater Endverbraucher.....?
    Was nutzt es, wenn die Ware (einschließlich Rechnung) an euch adressiert ist und ihr sie im Original weiter reicht ?(
    Und ihr führt die im Zuge der "Kostenweiterberechnung" vereinnahmte MwSt. (wenn es Endverbraucher ist) auch ab...


    Du übernimmst die Lieferantenrechnung 1:1 als Ausgangsrechnung,

    hm... er reicht sie doch im Original weiter.


    ein und erstellen hierüber (ohne Aufschlag!) eine Kostenweiterberechnung mit Original-Rechnung im Anhang für unsere Kunden.

    Auch in der Voranmeldung hast Du wegen Vor- und Umsatzsteuer in gleicher Höhe dieses Ergebnis.

    schlecht möglich, da er keine Rechnung gem.den Anforderungen § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG hat.

  • schlecht möglich, da er keine Rechnung gem.den Anforderungen § 14 Abs. 4 i.V.m. § 14a Abs. 5 UStG hat.

    ?( - natürlich kann BSD die Vorsteuer geltend machen - aber natürlich nicht das Original, sondern eine *Kopie* mit der von ihm/ihr erstellten Rechnung weiterreichen :)


    Gruß
    Maulwurf

  • sind wir als Empfänger/Adressat benannt.

    Und da er vom Lieferant keine Rechnung hat, kann er keine VSt. ziehen,

    Hat er doch!? Er reicht sie weiter an seine Kunden. Ich sehe eher das Problem darin, dass er keine eigenen Rechnungen stellt, in denen die Umsatzsteuer ausgewiesen wird (er als Lieferant).
    Das Ganze ist m. E. sowieso etwas komisch - denn bei einacher Weiterbelastung hat der TE keinerlei Gewinn, hier könnte möglicherweise das Finanzamt auf so Gedanken wie "Liebhaberei" kommen.