Bei Reisekosten gibt man nur steuerfreie Erstattungen an, beim Umzug steht davon aber nichts. Heißt das, dass beim Umzug jedweder Erstattung angegeben werden muss oder auch nur steuerfreie?
Umzug: "Vom Arbeitgeber gezahlte Erstattungen und gestellte Mahlzeiten" - nur steuerfrei?
- sammy2
- Unerledigt
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Es sind immer nur steuerfrei erstattete Beträge gesondert anzugeben und gegenzurechnen. Die steuerpflichtigen sollten i.d.R. im steuerpflichtigen Brutto-AL enthalten sein.
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Wenn der Arbeitgeber nun steuerfrei mehr gezahlt, als es Aufwendungen gab, sagt das Programm:
Zitat von steuerSparbuchErstattungen, die höher sind als die Aufwendungen, führen zu zusätzlichen Steuern. Wurden höhere Erstattungen für Umzugskosten gezahlt als an Aufwand entstanden ist, werden diese Zahlungen bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens hinzugerechnet. Die Steuerlast wird erhöht. Sollten steuerfreie Beträge nicht lediglich die Werbungskosten minimieren und bei "Mehr" nicht weiter Beachtung finden?
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Sollten steuerfreie Beträge nicht lediglich die Werbungskosten minimieren und bei "Mehr" nicht weiter Beachtung finden?
Warum?
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Na wenn sie zum Bruttolohn gerechnet werden, sind sie doch nicht mehr steuerfrei? Verstehe ich das Wort steuerfrei falsch?
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Und warum sollte der AG grundsätzlich mehr steuerfrei erstatten dürfen als bei dem AN als WK abziehbar wäre?
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In meinem Fall ist das scheinbar durch einen Pauschalbetrag für das Umziehen ohne Spediteur geschehen. D.h. ggü. dem FA kann ich keine Spediteurrechnung vorweisen, mein AG gibt mir allerdings Geld und spart somit selbst Kosten für den Spediteur.
Wenn diese jetzt aber doch versteuert werden muss, wieso heißt diese Pauschale dann steuerfrei? (du merkst vielleicht, dass ich nicht gerade vom Fach bin) -
Wenn diese jetzt aber doch versteuert werden muss, wieso heißt diese Pauschale dann steuerfrei?
Weil sie erst einmal durch den AG behandelt worden ist, da dieser wohl vom Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ausgeht und dies entsprechend berechnet hat. Und wenn dies dann letztlich falsch war, wird dies in der ESt-Veranlagung ggf. durch die Nachbesteuerung richtig gestellt.
In meinem Fall ist das scheinbar durch einen Pauschalbetrag für das Umziehen ohne Spediteur geschehen.
Und genau das hat nach den gesetzlichen Pauschalen/Höchstbeträgen zu erfolgen.
Umzugskosten / 3 Umfang der steuerfreien Vergütung - Quelle: haufe.de