Verbuchen von Computerkasse

  • Ich habe ein Problem, wo ich nicht weiter komme: Es geht um die Computerkasse Comcash. Mit dieser lassen sich zum einen Barverkäufe und der Geldtransit auf das Bankkonto erfassen. Barverkäufe werden von Comcah auf das Sachkonto 8400, der Geldtransit auf das Sachkonto 1360 gebucht. Soweit also kein Problem, diese Buchungen in WISO EÜR mit dem Geldkonto 1000 zu übernehmen.
    Jedoch jetzt kommt das Problem: Zahlt ein Kunde mit der Kreditkarte, wird dies ebenfalls im Buchhungsjournal von Comcash erfasst und das Programm gibt als Sachkonto ein eigens (vom Programm) eingerichtetes Geldtransitkonto 1361 an. Ist das überhaupt korrekt? Kartenzahlungen haben doch in der Barkasse nichts zu suchen?
    Und vor allem: Wie verbuche ich diese im Buchungsjournal der Computerkasse aufgetauchte Buchung in WISO EÜR? Die Kartenzahlung taucht auf dem Bankkonto auf und müsste dort doch richtig mit Sachkonto 8400, Geldkonto 1200 verbucht werden. Es hat doch gar kein Geldtransit aus der Computerkasse auf die Bank stattgefunden.


    Geldkonten werden übrigens im Buchungsjournal von Comcash nicht angezeigt.
    Danke für eure Hilfe.

  • Moin,


    es besteht ja bei beiden Artikeln Einigkeit, wann eine EC-Einnahme ergebniswirksam zu erfassen ist (Gutschrift auf dem Bankkonto). Allerdings beschreibst Du ja auch, dass durch die Kasse auch die unbaren Zugänge aufgezeichnet werden (m. E. der Vollständigkeit halber vollkommen korrekt) - und die müssen dann ja auch erfasst werden; der Zwischenschritt mit dem Transitkonto bedeutet ja keinen sooo großen Zusatzaufwand :)


    Gruß
    Maulwurf

  • Hallo,


    der Zeitaufwand ist schon recht groß, da 90% aller Kunden mit Karten zahlen und das dann alles einzeln erfasst werden muss. Mir stellt sich die Frage, warum die Camcash Computerkasse das überhaupt erfasst. Wahrscheinlich, weil sie auf Bilanzierer und nicht auf EÜR zugeschnitten ist. Ob man das bei EÜR wirklich aufzeichnen muss - fraglich. Denn es handelt sich ja nur um eine zunächt offene Forderung, und ein Debitorenbuchhaltung muss ich bei der EÜR ja nicht anlegen.
    Was die Sache zusätzlich kompliziert ist, dass es hier unterschiedliche Meinungen gibt, und die gibt es bei den Finanzamtssachbearbeitern wahrscheinlich auch.