Hallo,
ich habe eine Frage und leider keine Antwort hier im Forum gefunden. (Sufu hat kein Ergebnis geliefert)
Ich habe ein 3 Familien Haus, welches über einer gesonderten und Einheitlichen Festellung besteuert wird. (Grundstücksgemeintschaft)
Nun habe ich im Jahr 2016, meine Heizung sowie den Schornstein erneuern lassen. Die Rechnungen habe ich in das Programm soweit eingegeben und anhand der Verhältnismäßigkeit berechnen lassen.
Die Vermietung beläuft sich auf 12,34%.
Jetzt meine Frage. Handwerkerleistung kann doch auch in der Einkommensteuer angebenen werden. Hier fehlt mir aber das "Wie nur". ODER
In der gesonderten und Einheitlichen Festellung habe ich keine Möglichkeit gefunden Handwerkerleistungen auf die restlichen 87,66% anzugeben.
Könnte mir da jemand einen Tip geben?!
LG
Markus