Handwerkerleistung 3 Fam. Haus / Eigennutz und Vermietung

  • Hallo,


    ich habe eine Frage und leider keine Antwort hier im Forum gefunden. (Sufu hat kein Ergebnis geliefert)


    Ich habe ein 3 Familien Haus, welches über einer gesonderten und Einheitlichen Festellung besteuert wird. (Grundstücksgemeintschaft)


    Nun habe ich im Jahr 2016, meine Heizung sowie den Schornstein erneuern lassen. Die Rechnungen habe ich in das Programm soweit eingegeben und anhand der Verhältnismäßigkeit berechnen lassen.


    Die Vermietung beläuft sich auf 12,34%.


    Jetzt meine Frage. Handwerkerleistung kann doch auch in der Einkommensteuer angebenen werden. Hier fehlt mir aber das "Wie nur". ODER


    In der gesonderten und Einheitlichen Festellung habe ich keine Möglichkeit gefunden Handwerkerleistungen auf die restlichen 87,66% anzugeben.


    Könnte mir da jemand einen Tip geben?! :)


    LG


    Markus

    • Offizieller Beitrag

    In der gesonderten und Einheitlichen Festellung habe ich keine Möglichkeit gefunden Handwerkerleistungen auf die restlichen 87,66% anzugeben.


    Könnte mir da jemand einen Tip geben?!

    Das geht m.E. in jedem Fall nur mit besonderer Erläuterung über die Maske zu den Handwerkerkosten in der ESt-Erklärung.

    Nun habe ich im Jahr 2016, meine Heizung sowie den Schornstein erneuern lassen.

    Das muss aber doch wahrscheinlich über die Hausgemeinschaft abgerechnet werden, so dass von den 87,66% nur entsprechend dem Miteigentumsanteil gewürdigt werden kann. Eine weitere Wohnung wird ja wohl auch noch eigengenutzt, wenn ich mir den Aufteilungsmaßstab so anschaue.

  • Danke miwe4,


    ich habe mir auch schon gedacht, dass die 87,66% in der Est-Erklärung einfliesen. Sprich, da die Grundstücksgemeinschaft zwei Parteien zu je 50% aufgeteilt ist, würde ich das rechnerrisch so aufteilen, dass die Handwerkerleistung zu 87,66% auf jweils 50% in der ESt-EWrklärung zum Tragen kommen.


    Hatte nur eine leise Hoffnung, dass dies Programmseitig schon in irgendeiner Form kenntlich gemacht wird und ich die Daten jeweils dann in die ESt-Erklärung übernehmen kann.


    LG


    Markus