Die Entscheidung kann dahinterstehen, weil es außergewöhnliche Belastungen sind.
Wo steht das denn?
Es hieß:
Zitatkann daher dahinstehen.
Was im Verwaltungssprech nichts anderes heißt, als dass ein Ausschließungsgrund gefunden wurde und man sich über die weiteren möglichen/mutmaßlichen Ausschließungsgründe keine Gedanken mehr machen muss und auch nicht mehr gemacht hat. So arbeitet jeder vernünftige Bearbeiter und erst recht die höheren Stellen in der Rechtssprechung, um nicht unnötig Ressourcen zu verschwenden.
Das bedeutet nicht, daß es außergewöhnliche Belastungen sein könnten.
Mit der Begründung könnten auch die größeren Kleidungsgrößen (Übergrößen) aufgrund höheren Alters und geringerer Bewegung eine agB sein.
So langsam habe ich genug von dieser Diskussion ohne Argumente. Aus welchem Grund sollte Essen auf Rädern gegenüber anderen Dienstleistern der Nahrungskette bevorzugt sein? Warum sollte Oma Erna ihr Essen auf Rädern absetzen können und Opa Jupp seinen Pizza-, China, Thai-Lieferanten nicht? Und selbst Essen auf Rädern ist nicht gleich Essen auf Rädern. Da gibt es gehörige Unterschiede, sogar in der Umsatzsteuerpflicht.
Leistungen von Wohlfahrtseinrichtungen an hilfsbedürftige Personen steuerfrei - Quelle: haufe.de
Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für "Essen auf Rädern" - Quelle: haufe.de
Essen mus jeder -> § 12 Nr.1 EStG.