Hallo,
ich bin Mitgesellschafter einer GmbH. Diese hat im letzten Jahr keine Gewinne ausgeschüttet, ich hatte jedoch Ausgaben für den Notar (beim Kauf der Anteile) und den Rechtsanwalt (div. Rechtsberatung bzgl. Gesellschafterdasein). Meine Fragen:
1. Wo kann ich diese Ausgaben im Steuer-Sparbuch eingeben? Oder können diese erst im Fall der Veräußerung als Anschaffungskosten angegeben werden?
2. Muss ich trotz fehlender Gewinnausschüttung sonstige Angaben zu meiner Anteilseignung machen?
Vorab vielen Dank!