Hallo zusammen,
aufgrund von Malerarbeiten wurde die Kaution von meinem ehemaligem Vermieter einbehalten. Ich habe ein Schreiben, auf dem die Abrechnung des Mietkontos aufgeschlüsselt wurde, erhalten. Zusätzlich lag noch das Angebot des Malers bei, an dem sich die Abrechnung orientiert. Der Malerbetrieb wurde jedoch (nach meiner telefonischen Zustimmung) von dem Vermieter beauftragt.
Kann ich die Arbeiten als Handwerkerleistungen absetzen, obwohl der Auftrag vom Vermieter eingeholt wurde? Mit dem Einbehalt der Kaution, die auf der Abrechnung des Mietkontos bestätigt wird, habe ich dem Auftrag ja eigentlich zugestimmt und diesen bezahlt. Benötige ich jetzt eine Abschlussrechnung des Malers?
Nach langer Recherche habe ich zu diesem Thema leider nichts gefunden und hoffe, hier gibt es jemanden, der sich damit auskennt.