Einkommensteuer Nebentätigkeit

  • Guten Abend,


    ich hoffe, ihr könnt mir weiter helfen. Meine Frau hat schon seit langem überlegt ob sie nebenberuflich als Fußpflegerin tätig werden soll. Im Hebst 2016 hat sie eine Schulung abgeschlossen und einige Materialien gekauft. Dann wurde die Idee erstmal auf Eis gelegt, erst im Februar 2017 hat sie ihren ersten Kunden gehabt. Beim Finanzamt und Gewerbeamt wurde der Beginn der Tätigkeit auch Feb.2017 angegeben.
    Jetzt nun die Frage: Kann sie ihre Ausgaben aus der Vorbereitungszeit (aus 2016) irgendwie absetzen? Muss sie diese Ausgaben in der Steuererklärung für 2016 angeben, obwohl da noch kein Gewerbe existierte bzw. nicht angemeldet wurde?

  • Kann sie ihre Ausgaben aus der Vorbereitungszeit (aus 2016) irgendwie absetzen?

    Hallo,


    Im Gründerlexikon steht dazu:


    Zitat

    ....Kosten, die schon vor der Gewerbeanmeldung entstanden sind, kann er in Form der vorweggenommenen Betriebsausgaben beim Finanzamt geltend machen und damit seinen Unternehmensgewinn drücken, was ggf. Einkommensteuern sparen kann.
    Grundsätzlich können die vorweggenommenen Betriebsausgaben jedoch bis zu drei Jahre vor der Anmeldung des Gewerbes geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen bestätigte.


    Evtl. nochmal kurze Rücksprache mit dem FA-Sacharbeiter halten.

    • Offizieller Beitrag

    Oder einfach im Forum ein bisschen lesen: https://www.buhl.de/wiso-softw…enommene+Betriebsausgaben


    Bzw. einfach mal mit Hilfe eines Steuerprogramms Unterstützung suchen; hier z.B. WISO steuer:Sparbuch: