Guten Tag,
gerne würde ich bei folgenden Fall eure Meinung einholen.
Ich bin GmbH Geschäftsführer und wir haben aus strategischen Geschäftsgründen unseren Firmensitz zu einem für uns günstigeren Standort für den Personalaufbau verlegt.
Da unser neuer Standort nun knapp 700km von meinem Wohnsitz entfernt ist, pendle ich nun nur noch zu unregelmäßigen Abständen zum Firmensitz für Besprechungen. (Etwa 9-10x im Jahr für jeweils eine Arbeitswoche)
In der restlichen Zeit arbeite ich von zu Hause im HomeOffice.
Ist meine Annahme hierbei korrekt, dass für § 9 EStG Absatz 4 die Bedingungen nicht erfüllt sind und ich die Fahrtkosten als Dienstreise ansetzen kann?
In meinem Anstellungsvertrag ist die "Wahl des Arbeitsortes und der Bestimmung seiner Arbeitszeit frei und gestaltet diese eigenverantwortlich nach den betrieblichen Erfordernissen und Interessen" definiert und ich suche generell weniger als 1/3 der Arbeitstage den Geschäftssitz auf. (Etwa 9-10x im Jahr für jeweils eine Arbeitswoche)
Somit müsste ja lt. BMG-Schreiben das gelten, richtig?
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I. Anwendung der Regelungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
1. Erste Tätigkeitsstätte, auswärtige Tätigkeit, weiträumiges Tätigkeitsgebiet, § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4a, Absatz 4 EStG
a) Gesetzliche Definition „erste Tätigkeitsstätte“, § 9 Absatz 4 EStG 2
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Ein Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte ist außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig.
Vielen Dank für eure Meinungen.