Hallo,
folgende Situation:
Ich habe im Dezember 2013 ein Laptop gekauft. Meine Steuererklärungen für 2014, 2015 und 2016 sind noch ausstehend. Kann ich für diese Steuerklärungen den Kaufpreis des Laptops noch voll ansetzen bzw wird dieser von FA auch anerkannt? Soweit ich informiert bin, läuft die Abschreibung eines Laptops ab Anschaffung 3 Jahre (was somit bis Dezember 2016 möglich ist.).
Und ist zwingend der Kaufbeleg beizulegen? Kann ihn leider aktuell nicht finden? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ihn nicht mehr finden sollte und das FA zwingend einen Kaufnachweis will? Tut es in einem solchen Fall auch eine Rechnung von privat?