Ansetzen eines Laptops mit Kaufdatum Dezember 2013

  • Hallo,


    folgende Situation:
    Ich habe im Dezember 2013 ein Laptop gekauft. Meine Steuererklärungen für 2014, 2015 und 2016 sind noch ausstehend. Kann ich für diese Steuerklärungen den Kaufpreis des Laptops noch voll ansetzen bzw wird dieser von FA auch anerkannt? Soweit ich informiert bin, läuft die Abschreibung eines Laptops ab Anschaffung 3 Jahre (was somit bis Dezember 2016 möglich ist.).


    Und ist zwingend der Kaufbeleg beizulegen? Kann ihn leider aktuell nicht finden? Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ihn nicht mehr finden sollte und das FA zwingend einen Kaufnachweis will? Tut es in einem solchen Fall auch eine Rechnung von privat?

    • Offizieller Beitrag

    Und ist zwingend der Kaufbeleg beizulegen? Kann ihn leider aktuell nicht finden?

    Ja.


    Tut es in einem solchen Fall auch eine Rechnung von privat?

    Was denn jetzt? Kaufbeleg beim Händler oder Kauf von privat? Du versicherst mit der Erklärungsabgabe die Richtigkeit der von Dir gemachten Angaben. nicht wahrheitsgemäße Angaben können ernste Folgen haben.

  • Tut es denn auch eine Kopie vom Original Kaufbeleg (den habe ich gerade wieder gefunden, das Original ist komischerweise nicht mehr im Ordner, wo ich vermutet hätte)? Kann das FA auf das Original bestehen?

  • Kann ich für diese Steuerklärungen den Kaufpreis des Laptops noch voll ansetzen bzw wird dieser von FA auch anerkannt?

    Da ist dann eben auch noch die Frage der Nutzung zu klären. Voll wird vom FA nur anerkannt, wenn noch ein anderer Rechner zur Verfügung steht und der Laptop für die berufliche Nutzung notwendig ist.