Verlust aus einer Kapitalanlage / Wie einen Kapitalanlagenverlust steuerlich geltend machen

  • Hi Experte,


    angenommen es ist ein Verlust durch ein Invests in eine Pleite gegangene Kapitalanlagenfirma entstanden, wie kann dieser in der EkSt Erklärung berücksichtig werden?


    Danke Präventiv für alle Ideen.

  • Da müsstest du erst einmal klären, was für eine Art von Einkommen hier entstanden wäre. Bei dieser Art Beteiligung kann es nämlich auch zu gewerblichen Einkünften kommen. Erst danach kann gesagt werden, wo dies einzutragen ist (wenn überhaupt, da bei Kapitalanlagen, also Anlage K, lt. § 23 EStG nach einem Jahr nach Kauf keine Verluste mehr geltend gemacht werden können).

  • Es handelt sich um eine monetäre Einlage, welche mit einer Verzinsung von 5-10% p.A. verzinst werden sollte. Die Einlage wurde Privat einbezahlt und hat somit nichts mit einer gewerblichen Renditeerzielung zu tun. Trotzdem ist ja ein Verlust entstanden, da sich die Einlage binnen Jahren (bis 2015) verdreifacht hat und dann eben der Anbieter vom Markt geflusht wurde.

  • Das hat doch damit überhaupt nichts zu tun. Jede gewerbliche Beteiligung ist eine monetäre Einlage. Viele werden hierbei vorab verzinst, so dass der Gewerbeverlust entsprechend gesondert festgestellt wird. Was für Absichten du dabei hattest, ist völlig gleichgültig. Wichtig ist, wie deine Einnahmen von der Gesellschaft gebucht wurden (stille Gesellschaft?). Wenn es reine Zinsen gewesen wären, hättest du ein Darlehen o.ä. gegeben, dann wäre es keine Beteiligung.

  • ?(


    Schön und gut. Bringt mich nicht weiter. Vielleicht etwas deutlicher: Ich bin bin eine One-Man-Show. Die Einlage war - sagen wir mal, mein Erspartes. Vorab wurde nichts verzinst (wie soll das gehen?) Wie sonst kann so eine gewinnabzielende "Risiko-" Entnahme "gewerblich" verbucht bzw. gerechtfertigt werden?

    • Offizieller Beitrag

    Bringt mich nicht weiter. Vielleicht etwas deutlicher: Ich bin bin eine One-Man-Show. Die Einlage war - sagen wir mal, mein Erspartes. Vorab wurde nichts verzinst (wie soll das gehen?) Wie sonst kann so eine gewinnabzielende "Risiko-" Entnahme "gewerblich" verbucht bzw. gerechtfertigt werden?

    Bringt uns wiederum nicht weiter. Wie soll aus dieser Beschreibung erkennen, um welcher Art Sachverhalt es geht? So kann Dir wirklich niemand etwas seriöses dazu sagen.

  • um welcher Art Sachverhalt es geht?

    Der war gut, echt jetzt? :D


    Also ernsthaft - ich weiß momentan nicht wie genau ich den Sachverhalt noch beschreiben soll. Genauer außer Beträge und parzipierende Firmen Preis zu geben geht eigentlich nicht mehr:
    mehr als die Information, dass ein Gewerbetreibender mit seinem privaten Geld in eine Kapitalanlage investiert, diejenige welche dann nach ein paar Jahren die Grätsche gemacht hat und nun ein Verlust in Höhe des Investments entstanden ist, dürfte doch mehr als ausreichend sein um nun sagen zu können, wie und wo dieser Verlust nun in die Software eingetragen wird (außergewöhnliche Belastung? Eher nicht. "Verluste aus Beteiligungen" wäre treffend, gibts aber nicht). Kann doch nicht so ein Hexenwerk sein :rolleyes:


    Und im unwahrscheinlichen Fall, dass für Dich der Sachverhalt noch immer unklar ist: frag doch einfach was Du wissen willst? Spätestens danach sollte doch ein Schuh draus werden. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht etwas deutlicher: Ich bin bin eine One-Man-Show. Die Einlage war - sagen wir mal, mein Erspartes. Vorab wurde nichts verzinst (wie soll das gehen?)

    Das war der von Dir erwähnte Sachverhalt. Und damit kann sicherlich nicht nur ich nichts anfangen. Ich bin auf jeden Fall jetzt raus hier.

  • mehr als die Information, dass ein Gewerbetreibender mit seinem privaten Geld in eine Kapitalanlage investiert, diejenige welche dann nach ein paar Jahren die Grätsche gemacht hat und nun ein Verlust in Höhe des Investments entstanden ist, dürfte doch mehr als ausreichend sein um nun sagen zu können, wie und wo dieser Verlust nun in die Software eingetragen wird

    Genau da liegst du eben falsch! Es ist völlig gleichgültig, ob ein Gewerbetreibender, ein Freiberufler, ein Rentner oder Pensionär oder ein abhängig Beschäftigter investiert, die Art der Anlage bestimmt die steuerliche Behandlung, nicht der Anlegen. So ist das nun einmal. Und gerade bei Kapitalanlagegesellschaften handelt es sich oft um gewerbliche (stille) Beteiligungen, die dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (Beteiligungen) führen. Sieh in die Informationsunterlagen der Gesellschaft, wie die Einkünfte zu behandeln sind. Erst dann können wir dir sagen, wo diese einzutragen sind. Davor bräuchten wir eine Kristallkugel - meine ist leider in Reparatur.

    • Offizieller Beitrag

    Davor bräuchten wir eine Kristallkugel - meine ist leider in Reparatur.

    Ich habe zwei davon, suche Dir einfach eine aus. Ist heute geschenkt. [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel4.gif] [Blockierte Grafik: http://www.greensmilies.com/smile/smiley_emoticons_glaskugel2.gif]