Beitragspflichtige Einnahmen i.S.d. inländ. ges. RV für Riester: Jahresmeldung oder Sondermeldung nehmen?

  • Hallo,
    ich habe eine kleine Frage zu meinem Riestervertrag und dem Steuerprogramm Wiso "Beitragspflichtige Einnahmen i.S:d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung". Zwar ist mir bekannt, dass ich den Betrag der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung entnehmen soll, aber ich habe zwei.
    Eine Jahresmeldung von 2015 und eine Sondermeldung (Einmal gezahltes Arbeitsentgelt) von 2015 mit "Grund der Abgabe 54".
    Muss ich beide Beträge nun addieren oder den Betrag von der Jahresmeldung nehmen?


    mit freundlichen Grüßen


    verzweifelter Anwender


    P.S: Danke für die Hilfe

  • Hallo,


    da solltest du deinen Arbeitgeber fragen - wir können ja nicht wissen, was der Arbeitgeber bestätigt hat. Unter Umständen ist in der später erstellten Bescheinigung kumulierte Werte vorhanden, das siehst du möglicherweise auch, wenn du die Beträge in beiden Bescheinigungen vergleichst. Erst wenn dies klar ist (kumuliert oder nicht), kann man sagen, welcher eingetragen werden muss.

  • da hier eine Jahresmeldung vorliegt, würde ich bei der zweiten Meldung von einer Sonderzahlung ausgehen,

    Ja, aber genau deshalb ist es ja auch möglich, dass die Addition hier schon erfolgt ist. Gerade weil die Märzklausel ja auf das sozialversicherungsrechtliche Brutto "zielt".