Hallo,
ich habe eine kleine Frage zu meinem Riestervertrag und dem Steuerprogramm Wiso "Beitragspflichtige Einnahmen i.S:d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung". Zwar ist mir bekannt, dass ich den Betrag der Meldebescheinigung zur Sozialversicherung entnehmen soll, aber ich habe zwei.
Eine Jahresmeldung von 2015 und eine Sondermeldung (Einmal gezahltes Arbeitsentgelt) von 2015 mit "Grund der Abgabe 54".
Muss ich beide Beträge nun addieren oder den Betrag von der Jahresmeldung nehmen?
mit freundlichen Grüßen
verzweifelter Anwender
P.S: Danke für die Hilfe