Hallo zusammen,
ich habe bei der Steuererklärung für das Jahr 2016 die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge, die ich für meine Kinder, die sich in der Erstausbildung befinden und für die ich Kindergeldanspruch habe, übernommen habe bei der Steuererklärung für das Jahr 2016 angegeben. Das Steuerprogramm hat die kompletten Beiträge als steuerabzugsfähig berücksichtigt. Das Finanzamt hat mir diesen Betrag um mehr als 1/3 gekürzt. Als Begründung wurde angegeben, dass die Beiträge nur bis zur Höchstgrenze für Versicherungsbeiträge berücksichtigt werden können. Die Begründung kann ich aus dem Internet und aus den Kommentaren des Steuerprogramms entnehemen. In der Vergangenheit konnte ich mich immer darauf verlassen, dass das Programm auch nur die Beträge berücksichtigt hat, die aus rechtlicher Sicht berücksichtigt werden können. Dies scheint jetzt nicht der Fall zu sein. Ich habe die übernommenen Beiträge bei den Kindern angegeben. Hat jemand eine Idee, warum die Beträge im Programm berücksichtigt werden und bei der Finanzverwaltung nicht?
Danke