Ist Steuerklasse 2 trotz "Mitbewohner" möglich?

  • Hallo zusammen,


    ich habe folgendes Problem bzw. Frage:


    Mein bisheriger Hauptwohnsitz ist ca. 22 km von meiner Arbeitsstelle entfernt und ich habe seit 2 Jahren eine Freundin, die ca. 90 km von meiner Arbeitsstelle entfernt wohnt.


    Prinzipiell ist es ja möglich, den weiteren Arbeitsweg auch dann geltend zu machen, wenn man dort nicht gemeldet ist. Dazu muss man ggf. nachweisen, dass es sich bei der entfernteren Adresse um den Lebensmittelpunkt handelt (ggf. Tankbelege,...)
    Das habe ich dann letztes Jahr in meiner Steuererklärung für 2015 auch einfach mal so angegeben. Ich habe dazu in WiSo die Arbeitstage auf 2 Zeiträume gesplittet und die jeweiligen Fahrtstrecken eingetragen.
    Das hat soweit auch anstandslos funktioniert. Ich musste wider Erwarten keinerlei Rückfragen beantworten oder Belege einreichen.


    Nun möchte ich das eigentlich für 2016 wieder so machen. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ich diesmal nicht ein gewisses Risiko eingehe.
    Denn inzwischen (seit Februar) bin ich bei meiner Freundin gemeldet. Das wäre ja eigentlich kein Problem, wenn sie nicht im letzten Jahr noch in Steuerklasse 2 gewesen wäre, da eins ihrer Kinder bis Ende des Jahres noch dort gewohnt hat.


    Ich möchte nicht, dass meine Freundin rückwirkend in Steuerklasse 1 gestuft wird, da sie dann entsprechend Rückzahlungen leisten müsste. Ich habe mich im Übrigen bis letztes Jahr genau genommen auch nur bei ihr aufgehalten, nicht aber dort gewohnt oder sie finanziell unterstützt. Ich habe lediglich hin und wieder mal eingekauft. Sonst ist kein Geld geflossen, da ich parallel ja noch die Miete für meinen Hauptwohnsitz an der Backe hatte.


    Jetzt bin ich wie gesagt mit Hauptwohnsitz umgemeldet. An der bisherigen Adresse bin ich mit Zweitwohnsitz gemeldet, da ich dort jetzt noch ein Zimmer habe. Es ist das Haus meines Vaters und ich bin ca. 1x pro Woche dort, da ich noch Kinder habe, die dort in der Nähe wohnen.


    Kann ich für das letzte Jahr problemlos so verfahren wie für 2015? Oder würde man jetzt, da es das selbe Finanzamt ist, Rückschlüsse ziehen und bezüglich der Steuerklasse 2 meiner Freundin zumindest nachfragen? Meines Erachtens galt sie letztes Jahr noch als alleinerziehnd, da ich sie, wie gesagt, finanziell nicht unterstützt habe. Lediglich seit März gibt es regelmässig Überweisungen als Mietzuschuss von mir auf ihr Konto.


    Ich hoffe, ihr könnt mir hierzu etwas sagen oder habt vielleicht Erfahrung bezüglich der Arbeitsweise des Finanzamtes in solchen Fällen.



    Liebe Grüße,
    Helmut

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass hier im Forum derartige Sammelthreads nicht erwünscht sind, darf das Forum auch keine Steuerberatung leisten. Im Übrigen habt Ihr, unabhängig der steuerlichen Folgen, zu denen ich mich hier nicht weiter äußern möchte, wahrheitsgemäße Angaben zu tätigen und nicht solche mit bestmöglichem steuerlichen Ergebnis.


    Die Fragen sollten eigentlich schon nach Kauf einer Steuersoftware, gleich welcher, mit den ersten Programmeingaben beantwortet sein. Die Steuerklasse spielt bei der Veranlagung zur Einkommensteuer übrigens keinerlei Rolle mehr. Außer evtl. bei möglichen Pflichtveranlagungstatbeständen oder Prüfungen auf Plausibilität.


    § 38b Einkommensteuergesetz (EStG) - Lohnsteuerklassen, Zahl der Kinderfreibeträge