Hallo Zusammen,
ich hoffe, in diesem Forum Hilfe zum oben genannten Thema zu bekommen!
Durchstreife schon seit Stunden diverse Foren, doch kann leider keine Lösung für mein Problem finden.
Hier einmal kurz die Schilderung meines Falles:
Als Studentin habe ich über die letzten Jahre einen Verlustvortrag von 20.640€ angesammelt:
Der Bescheid gibt einen verbleibenden Verlustvortrag zur Einkommenssteuer auf den 31.12.2015 in Höhe von 20.640€ aus.
Im Jahr 2016 war ich wieder voll berufstätig und der Bruttoarbeitslohn liegt bei 26.387€.
Gerne möchte ich nun den Verlustvortrag mit diesem Bruttoarbeitslohn verrechnen, bin mir aber überhaupt nicht sicher, ob ich das mit dem Gesamtbetrag machen muss/soll
und dafür einfach unter Nr. 80 (Hauptmantelbogen) einfach ein Kreuz machen muss, oder ob ich unter Nr. 81 (Hauptmantelbogen) einen bestimmten Betrag für den Verlustrücktrag nach 2015 angeben muss.
Werbungskosten in Höhe von 11.362,00€ wurden von mir bereits angegeben. Es ergeben sich damit Einkünfte in Höhe von 15.025,00€.
In Wiso habe ich schon diverse Möglichkeiten ausprobiert, doch bin einfach unsicher was der richtige Weg ist.
1. Variante:
Antrag zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Kreuz unter Nr. 80 = 15.025€ werden aus dem Verlustvortrag als Verlustausgleich angesetzt.
Es bleibt zum 31.12.2016 ein Verlustvortrag von 5.615€.
Der Erstattungsbetrag ergibt 3.302,60€; das zu versteuernde Einkommen beläuft sich auf: -5.390€
2. Variante:
Wenn ich unter Nr. 81 als Verlustrücktrag einen Betrag von 983,00€ vorgebe, beträgt der Erstattungsbetrag ebenfalls 3.302,60€.
Das zu versteuernde Einkommen beläuft sich auf 8.652€
Ich habe keinen Antrag zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags gestellt
und auch kein Kreuz bei Nr. 80 gemacht.
3. Variante:
Antrag zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags.
Kreuz unter Nr. 80 = 15.025€ werden aus dem Verlustvortrag als Verlustausgleich angesetzt.
Es bleibt zum 31.12.2016 ein Verlustvortrag von 5.615€.
Ich gebe zusätzlich händisch unter Nr. 81 als Verlustrücktrag einen Betrag von 983,00€ vor und hoffe, dass das Finanzamt
die Verststellung des noch bestehenden Verlustvortrages mit den vorgegebenen 983,00€ errechnent.
Der Erstattungsbetrag ergibt ebenfalls 3.302,60€;
- Ist dieser Weg überhaupt möglich?
Was ist der richtige Weg für die Verrechnung des Verlustvortrages aus den vergangenen Jahren mit dem nun zu versteuernden Einkommen?
In allen Foren wird vom Steuervorteil gesprochen, doch so richtig wird mit dieser nicht klar.
Würde ich Variante 1 wählen, würde sich mein Verlustvortrag um mehr als 15.000€ für 2017 verringern.
Wenn ich Variante 2 wähle, habe ich den Eindruck meinen Verlustvortrag selbständig um 983€ mindern zu können.
Das Finanzamt müsste dann von den 20.640,00€ die 983,00€ abziehen und mir stehen für 2017 19.657,00€ zur Verrechnung zur Verfügung, oder nicht?!!?
Ist das so richtig? Oder werfe ich hier zwei verschiedene Dinge zusammen?
Ich hoffe, die Fragestellung ist irgendwie deutlich geworden ...
Herzlichen Dank für eure Rückmeldungen,
K. Volkmer