Hallo,
leider finde ich ncihts auf den ersten Blick passendes im Forum daher stell ich meine Frage:
für 2016 habe ich Mutterschafts- und Elterngeld bekommen. Dh. vom 01.01.2016 bis 28.07.2016 Lohn und MuSchu und ab 28.07.16 bis 31.12.2016 Elterngeld. In der Lohnsteuerbescheinigung vom AG steht natürlich Bescheinigungszeitraum 0101 - 3112 des Jahres 2016 und bei Punkt 2. "U" 2. Obwohl ich alle Positionen einzeln aus den Unterlagen in die Tax Software exakt eingetragen habe, sagt das System dass bei der Lohnsteuer, die ja auf das Gesamtbrutto für drei MOnate viel zu hoch ist, dass diese zu hoch sei. Ich kann aber nicht einfach eine "0" eintragen, da dass so ja ncht auf meiner LOhnsteuerbescheinigung so steht und weil ich diese ja auch bezahlt hatte. Mache ich an irgendeiner Stelle etwas falsch? Mich wundert auchm, dass ich noch nicht mal die öhe der gezahlten Lohnsteuer ausgerechnet bekommen, sondern einen viel niedrigen Betrag. Plausibilisiert das der Sachbearbeiter im FA nochmal? Will mcih da nciht in die Nesseln setzen, weil ich bedingt durch die geringeren EInnahmen aus dem Jahr an die Steuernachzahlung angewiesen bin. Kann mir bitte hjemand da helfen? BIn ja sicher nciht die erste mit diesem Probelm..
Vielen Dank und Grüße