Frage zu Plausibilität bei Mutterschafts- und Elterngeldbezug

  • Hallo,
    leider finde ich ncihts auf den ersten Blick passendes im Forum daher stell ich meine Frage:


    für 2016 habe ich Mutterschafts- und Elterngeld bekommen. Dh. vom 01.01.2016 bis 28.07.2016 Lohn und MuSchu und ab 28.07.16 bis 31.12.2016 Elterngeld. In der Lohnsteuerbescheinigung vom AG steht natürlich Bescheinigungszeitraum 0101 - 3112 des Jahres 2016 und bei Punkt 2. "U" 2. Obwohl ich alle Positionen einzeln aus den Unterlagen in die Tax Software exakt eingetragen habe, sagt das System dass bei der Lohnsteuer, die ja auf das Gesamtbrutto für drei MOnate viel zu hoch ist, dass diese zu hoch sei. Ich kann aber nicht einfach eine "0" eintragen, da dass so ja ncht auf meiner LOhnsteuerbescheinigung so steht und weil ich diese ja auch bezahlt hatte. Mache ich an irgendeiner Stelle etwas falsch? Mich wundert auchm, dass ich noch nicht mal die öhe der gezahlten Lohnsteuer ausgerechnet bekommen, sondern einen viel niedrigen Betrag. Plausibilisiert das der Sachbearbeiter im FA nochmal? Will mcih da nciht in die Nesseln setzen, weil ich bedingt durch die geringeren EInnahmen aus dem Jahr an die Steuernachzahlung angewiesen bin. Kann mir bitte hjemand da helfen? BIn ja sicher nciht die erste mit diesem Probelm..


    Vielen Dank und Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Mal abgesehen davon, dass das Tax-Forum sich hier (klick mich!) befindet, gibt es in jeder Software Prüfhinweise, die man nach erneuter Prüfung der Korrektheit der getätigten Programmeingaben als ok bzw. mit ignorieren bestätigt.

  • sagt das System dass bei der Lohnsteuer, die ja auf das Gesamtbrutto für drei MOnate viel zu hoch ist, dass diese zu hoch sei.

    Drei Monate? Du hast doch sieben Monate gearbeitet. Der Hinweis kommt aber, weil dein AG zwölf Monate bescheinigt hat. Hast du den Eintrag "U" mit übernommen? Der ist hier nämlich wichtig.


    Ich kann aber nicht einfach eine "0" eintragen, da dass so ja ncht auf meiner LOhnsteuerbescheinigung so steht und weil ich diese ja auch bezahlt hatte.

    Das ist richtig, du musst die Lohnsteuerbescheinigung 1:1 übernehmen (diese liegt dem Finanzamt ja auch in elektronischer Form vor, wird also bei fehlerhaften Eingaben korrigiert).


    Plausibilisiert das der Sachbearbeiter im FA nochmal?

    Er überprüft anhand der vorliegenden elektronischen Bescheinigungen (also auch Versicherungsbeiträge etc.) und prüft - falls du in die Stichprobe fällst - auch die anderen Angaben.