Bad Renovierung einer vermieteten Wohnung die im selben Jahr selbst bezogen wurde

  • Guten Tag,
    wir haben folgenden Fall.
    Vor 7 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft als Altersvorsorge.
    Wir selbst wohnten selbst in Miete und haben das Haus an die Eltern meinerFrau vermietet.
    Letzten Sommer von Juni bis Ende August haben wir das Badezimmer Komplettrenovieren lassen, die Planungen dazu liefen bereits seit April 2016.
    Nun begab es sich das wir in unserer Mietwohnung im Mitte Mai einenWasserschaden hatten und dieser aus unserer Sicht nicht Ordnungsgemäß beseitigtwurde so dass sich das Verhältnis zur Vermieterin sehr verschlechterte bis hindas wir nahe gelegt bekommen haben das wir ausziehen sollten.
    Da wir drei Katzen haben hat sich die Suche einer neuen Mietwohnung für unsrecht schnell als sehr schwierig herausgestellt.
    Die Eltern meiner Frau haben sich bereit erklärt für sich eine neue Wohnungzu suchen was auch relativ gut klappte und Sie sind dann Mitte Septemberausgezogen und wir Ende September eingezogen in unser Haus. Miete haben wir biseinschließlich August erhalten.


    Nun zu meiner eigentlichen Frage.
    Können wir die Renovierungskosten in Höhe von über 16.000€ voll oderTeilweise als Erhaltungsaufwendungen (direktzugeordnet) in derSteuererklärung 2016 geltend machen?
    Genauso interessiert es mich ob ich dielineare Abschreibung wie in den vorfahren vom Steuerberater mit 2% Ansetzenkann oder nicht?


    Ich hoffe ihr könnt schreiben was geht oder nicht, das nächste"Projekt" am Haus steht bereits an, ein neues Dach mit entsprechenderDämmung, und wir könnten das Geld gut dafür gebrauchen ;-).


    Gruß
    Frank

  • Hallo frank-blk,


    hier solltest du dir fachlichen Rat einholen. Das ist nämlich ziemlich kompliziert. Durch die zeitliche Überschneidung von Badrenovierung und Aufgabe der Vermietungsabsicht wird das Finanzamt die Badrenovierung wohl eher im Zusammenhang mit Eurem Einzug sehen und die Kosten im Rahmen der Einkünfte V+V nicht mehr anerkennen. Aber vielleicht kann dir hier ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe noch einen guten Tipp geben.


    Mit Aufgabe der Vermietungsabsicht (also spätestens seit Beginn der Wohnungssuche Deiner Schwiegereltern) sind Kosten für Renovierung etc. in der Regel nicht mehr ansetzbar. Ihr habt dann nur noch die Möglichkeit, Kosten (Lohn + Fahrtkosten) im Rahmen des § 35a EstG ("Handwerkerkosten") geltend zu machen. Das neue Dach fällt auf jeden Fall unter diese Regelung - da sehe ich wenig Hoffnung. Aber wie gesagt, hier könnte sich fachlicher Rat auszahlen. Eine Erstberatung ist auch nicht so teuer.

  • Guten Tag und Danke für die schnelle Antwort nesciens.


    Ja ich dachte mir schon das es ein "Problem" mit der zeitlichen Überschneidung geben wird.


    "Gerecht" wäre es aus meiner Sicht wenn man es so aufteilen könnte so das man die 8 Monate wo wir vermietet hatten und die 4 Monate wir selbst das Haus bewohnen eins zu eins so abbilden könnte. Heißt 2/3 der Baderenovierungskosten wären somit als Werbungskosten ansetzbar, ab das so machbar ist wird und wohl der Steuerberater sagen müssen.


    Gruß
    Frank-BLK

    • Offizieller Beitrag

    Das hat nichts mit gerecht oder ungerecht zu tun. Wie nesciens schon sagte, ist für alles die weitere Einkunftserzielungsabsicht oder eben deren Fehlen maßgeblich. Um da alle Gegebenheiten abklären zu können, ist auch nach meiner Meinung der Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe unentbehrlich. Nur der kann sich dann aus allen Infos und auch Nachweisen eine konkrete Meinung bilden und einkommensteuerrechtlich würdigen.

  • Billy

    Hat das Thema geschlossen.