Guten Tag,
wir haben folgenden Fall.
Vor 7 Jahren haben wir uns ein Haus gekauft als Altersvorsorge.
Wir selbst wohnten selbst in Miete und haben das Haus an die Eltern meinerFrau vermietet.
Letzten Sommer von Juni bis Ende August haben wir das Badezimmer Komplettrenovieren lassen, die Planungen dazu liefen bereits seit April 2016.
Nun begab es sich das wir in unserer Mietwohnung im Mitte Mai einenWasserschaden hatten und dieser aus unserer Sicht nicht Ordnungsgemäß beseitigtwurde so dass sich das Verhältnis zur Vermieterin sehr verschlechterte bis hindas wir nahe gelegt bekommen haben das wir ausziehen sollten.
Da wir drei Katzen haben hat sich die Suche einer neuen Mietwohnung für unsrecht schnell als sehr schwierig herausgestellt.
Die Eltern meiner Frau haben sich bereit erklärt für sich eine neue Wohnungzu suchen was auch relativ gut klappte und Sie sind dann Mitte Septemberausgezogen und wir Ende September eingezogen in unser Haus. Miete haben wir biseinschließlich August erhalten.
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Können wir die Renovierungskosten in Höhe von über 16.000€ voll oderTeilweise als Erhaltungsaufwendungen (direktzugeordnet) in derSteuererklärung 2016 geltend machen?
Genauso interessiert es mich ob ich dielineare Abschreibung wie in den vorfahren vom Steuerberater mit 2% Ansetzenkann oder nicht?
Ich hoffe ihr könnt schreiben was geht oder nicht, das nächste"Projekt" am Haus steht bereits an, ein neues Dach mit entsprechenderDämmung, und wir könnten das Geld gut dafür gebrauchen ;-).
Gruß
Frank