Hallo,
ich hake völlig an einem Geschäftsfall, vielleicht kann mir jemand helfen, denn ich komme nun schon auf drei Buchungsvarianten...und vielleicht gibt es ja auch noch eine ganz einfache andere.
Ich buche meine EÜR mit Steuersparbuch, IST-Versteuerung, vorsteuerabzugsberechtigt.
Der Geschäftsfall:
Ich habe ein Hotelzimmer für eine Geschäftsreise über die Homepage des Hotels reserviert. Dies ging für diesen Tarif (garantierte Zahlung und daher günstiger Preis) nur per vorheriger Kreditkartenzahlung. Die Rechnung erhielt ich erst viel später.
Es gab also mehrere Schritte, die ich nun buchen muss:
1) Februar:
Kreditkartenabrechnung (Belastung der Kreditkarte) mit dem belastetet, vollen Betrag für das Hotelzimmer (Beispiel 107,-- Euro brutto). Es liegt noch keine Hotel-Rechnung vor, d.h. Kreditkartenabbuchung VOR der Rechnung. Angegebener Verwendungszweck "Hotel zur Sonne". Irgendwie muss ich diese Zahlung im Februar ja als Aufwand buchen???
2) März:
Belastung Bankkonto mit Kreditkartenbetrag 107,-- Euro (immer noch keine Rechnung vorliegend):
Also reine Umbuchung.
3) Erst im Mai:
jetzt erst Erhalt der Hotelrechnung nach Hotelaufenthalt (Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück), hier dann also auch Vorsteuerabzug.
Nun habe ich drei Varianten, wie ich mir eine Buchung vorstellen könnte?????? Stehe aber wie gesagt völlig auf dem Schlauch.....
VARIANTE A: (Im Februar Betrag auf ein Aufwandskonto, aber noch nicht Reisekosten (halt sowas wie Anzahlung), erst im Mai dann Reisekosten 4676 an Konto Anzahlung)
Kommt mir im Nachhinein selbst etwas komisch vor.....aber seht selbst
Im Februar Kreditkarzenzahlung ohne Rechnung:
XXXX (z.B. geleistete Anzahlung, hier suche ich ein passendes Konto) 107,--
AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.
Im März zur Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):
1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
AN 1200 (Bank)
Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück
4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 100,--
1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
AN XXXX (z.B. geleistete Anzahlung, hier suche ich ja das richtige Konto) buchen.
ODER:
VARIANTE B: [b](Im Februar Betrag bereits auf Reisekosten 4676 und 4301 (nicht abziehbare VST) splitten, im Mai abziehbare Vorsteuer 1571 an nicht abziehbare Vorsteuer 4301, Märzbuchung bleibt gleich)
Im Februar vorherige Kreditkartenzahlung (ohne Rechnung) netto auf Reisekosten ohne Vorsteuerabzug buchen? Dann geht der Zahlungsbetrag zunächst voll in den Aufwand der EÜR ein.
4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 100,-- (geht als sonstige betr. Aufwendung ein in Feld 221 der EÜR: Übernachtungs- und Nebenkosten)
4301 (nicht abziehbare Vorsteuer 7%) 7,-- (geht als sonstige betr. Aufwendung ein in Feld 183 der EÜR: übrige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben)
AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.
Im März wie auch bei Variante A Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):
1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
AN 1200 (Bank)
Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück
1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
AN 4301 (nicht abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
Frage für diese Variante wäre: Darf ich im Februar aus einer reinen Kreditkartenabbuchung (denn die mit Umsatzsteuer ausgewiesene Rechung hatte ich ja noch nicht vorliegen) einfach auf Nettobetrag für 4676 und nicht abziehbare VST 4301 splitten????????
Und wenn ja: Ist 4301 das richtige Konto dafür???
Wenn nicht, dann gäbe es noch die Variante C:
VARIANTE C: (Im Februar voller Betrag auf 4676, im Mai abziehbare Vorsteuer 1571 an 4676, Märzbuchung bleibt gleich)
Im Februar vorherige Kreditkartenzahlung (ohne Rechnung) mit ganzem Betrag nur auf Reisekosten buchen? Dann geht der Zahlungsbetrag zunächst voll als sonstige betr. Aufwendung in Feld 221 der EÜR ein: Übernachtungs- und Nebenkosten)
4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 107,--
AN 1730 (Kreditkarte) oder Geldtransit 1360.
Im März zur Umbuchung des Betrages (immer noch ohne Rechnung):
1370 (Kreditkarte) oder halt 1360 (geldtransit)
AN 1200 (Bank)
Im Mai (Erhalt der Hotelrechnung auch für VST-Abzug) Annahme: reine Übernachtung, kein Frühstück
1571 (abziehbare Vorsteuer 7%) 7,--
AN 4676 (Reisekosten UN Übernachtung) 7,--
????? geht das überhaupt?
Wie würdet Ihr den Fall denn für die EÜR buchen?????? Alleine beim Aufschreiben tendiere ich nun zu Variante B oder C......
Dass ich erst im Mai mit Erhalt der Rechnung die Vorsteuer abziehen darf, also erst dort Konto 1571 vorkommen darf, ist klar. Ich habe im Februar nich nichts vorliegen, was mich dazu berechtigt.
Wie würdet Ihr es machen?
Beste Grüße und vielen Dank den Wissenden im Voraus!!!!!