Aktien Totalverlust steuerlich absetzten

  • Hallo,


    da ich letztes Jahr einen Totalverlust einer Aktie erlitten habe und diese nicht Steuerlich absetzbar sind, habe ich diese an einen Freund übertragen. Durch den Gläubigerwechsel sollte man den Totalverlust mit den Gewinnen verrechnen. So meine Theorie.
    In der Abrechnung des Übertrags steht kein Verkaufpreis, sondern lediglich ein geschätzter Preis (Ersatzbemessungsgrundlage) und die dazugehörigen Steuern. Wie kann ich dem Finanzamt klarmachen, dass die Aktien wertlos bzw. einen symbolischen Wert von 1€ haben und nicht den von der Bank geschätzten Wert? bzw. ist es, möglich Verluste und den geschätzten Preis zu addieren und die Summe als Verlust zu deklarieren?



    Gruß

  • Hallo,


    Steuerberatung ist uns hier nicht erlaubt.


    Aber du wirst ein Problem bekommen: warum hat dein Freund wertlose Aktien gekauft? Da wird das Finanzamt schon ganz gewaltig nachfragen. Entweder Sie sind wertlos, dann zahlt niemand freiwillig mehr als den symbolischen Preis von 1,- € (wenn überhaupt ein Käufer bereit ist, die Aktien zu übernehmen). Oder aber Sie haben einen Wert, dann muss dieser glaubhaft gemacht werden. Und wenn die Bank etwas anderes schätzt als du, hast du m. E. nach einen schlechten Stand, einen höheren Preis nachzuweisen.


    Abgesehen davon: dies Ganze hat "ein Gerüchle". Mach dich einmal über § 42 AO schlau, bevor du hier in Diskussionen mit dem Finanzamt begibst.


    Allerdings: wenn du einen Totalverlust erlitten hast und die Aktie nicht mehr gehandelt wird (z.B. wegen Insolvenz), kann ein Verlust doch geltend gemacht werden, soweit mir bekannt ist.

    • Offizieller Beitrag

    Steuerberatung ist uns hier nicht erlaubt.

    Genau.

    Abgesehen davon: dies Ganze hat "ein Gerüchle". Mach dich einmal über § 42 AO schlau, bevor du hier in Diskussionen mit dem Finanzamt begibst.

    Wäre ein ganz klarer Gestaltungsmissbrauch, dem auch niemand so folgen würde.