VHS-Kurse als Nebentätigkeit - steuerfreie Aufwandsentschädigung oder ESt.-pflichtig?

  • Guten Morgen!
    ich habe eine Halbtagsstelle als Angestellte, unterrichte nebenbei an einer VHS und freiberuflich als Übersetzerin und Dolmetscherin.
    Nun bin ich mir nicht sicher ob ich das VHS-Honorar als "steuerfreie Aufwandsentschädigung" buchen soll oder ob es eher in die EÜR gehört.
    Weiterhin die Frage nach den Fahrtkosten. Kann ich sie absetzen? Und wenn ja, wo genau? Gilt die VHS als 2. Arbeitsstätte? Vielen Dank!

  • Nun bin ich mir nicht sicher ob ich das VHS-Honorar als "steuerfreie Aufwandsentschädigung" buchen soll oder ob es eher in die EÜR gehört.

    Das muss dir ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe sagen - kommt wahrscheinlich auch auf die Höhe der Einkünfte an und wie regelmäßig das Ganze erfolgt.


    Weiterhin die Frage nach den Fahrtkosten. Kann ich sie absetzen?

    Wenn du eine EÜR machst, sicher. Aber bei Aufwandsentschädigung sicher nicht, da ja pauschal berücksichtigt. Ein Steuerberater kann hier nähere Infos geben.


    Gilt die VHS als 2. Arbeitsstätte?

    Hat doch mit deiner unselbständigen Tätigkeit nichts zu tun.

    • Offizieller Beitrag

    Nun bin ich mir nicht sicher ob ich das VHS-Honorar als "steuerfreie Aufwandsentschädigung" buchen soll oder ob es eher in die EÜR gehört.

    Um das noch einmal aufzugreifen. Du kannst in Zusammenhang mit der nebenberuflichen Tätigkeit nur die steuerfreie Aufwandsentschädigung berücksichtigen oder die höheren tatsächlichen Betriebsausgaben. Sofern in der EÜR auch nur im Entferntesten auch nur teilweise auf die nebenberufliche Tätigkeit entfallende kosten enthalten sind, macht Dir das FA einen Strich durch die Rechnung.


    Und bei derartigen Fragen immer posten, welche Software bzw. auch welches Modul der Software genau für die EÜR genutzt wird.