Neben- und Heizkostenabrechnung

  • Hallo miteinander,
    ich habe WISO Vermieter noch nicht so lange und bin gerade dabei, die Neben- und Heizkostenabrechnung für 2016 zu erstellen.
    Hier habe ich bei der konstellation der Heizanlage etc. ein Problem, denn ich weiß nicht wie ich diese in Vermieter korrekt eintrage.
    Folgende Situation:
    Ein Zweifamilienhaus, Untergeschoss vermietet, Ober- & Dachgeschoss eigengenutzt durch die Schwiegermama. Heiz- und Nebenkostenabrechnung auch von Ihr gewünscht!
    Die Heizanlage besteht aus einer Gastherme mit Pufferspeicher und Solarthermie auf dem Dach.
    An der Gastherme kann ich ablesen, das diese von 01.01.2016 - 31.12.2016 ca. 1100KWh zur Warmwasserbereitung benötigt hat.
    An der Solaranlage kann ich ablesen, das diese ca. 4248KWh erzeugt hat.
    Dann habe ich einen Haupt-Gas und Haupt-Wasser Zähler.
    Ebenfalls vorhanden sind Kalt- und Warmwasserzähler für EG, OG und DG wobei wie beschrieben OG & DG zusammengehören.
    Wärmemengenzähler sind auch an den Heizgeräten vorhandene.
    Aufgrund des eingeräumten Garten-Nutzungsrechts muss ich irgendwie noch das Allgemeinwasser unterbekommen. Sollte ja normalerweise der Rest
    aus den vorher genannten Kalt- und Warmwasserzählern abgezogen vom Hauptverbrauch sein.


    Alles etwas sehr verworren, deshalb hoffe ich auf Eure Unterstützung, um hier schnell Licht ins Dunkle zu bringen.
    Im Voraus bereits allerbesten Dank und noch einen schönen Sonntag

  • Hallo,


    leider arbeite ich nicht mehr mit dem Vermieter, bin nach einem Jahr auf den Hausverwalter umgestiegen. Wo ich helfen kann, wäre z. B. bei dem Wasserverbrauch.
    Sollte "nur" ein Zähler für das Gartenwasser fehlen (hast nicht geschrieben, dass es einen dafür gibt) dann muss eine Berechnung nur für den einen Wasserzähler erfolgen. Auf keinen Fall darf eine Differenzrechnung zwischen dem Hauptwasserzäöhler udn dem Gesamtwverbrauch der Wohnungzähler berechnet werden, dies entspricht einmal nicht den physikalischen Gegebenheiten der Zähler, sowie der gesetzlichen Vorgaben. Grund ist, dass ein Hauptwasserzähler bei ca. 7 Liter pro Stunde anfängt zu zählen, die Wohnungszähler erst bei 12 Liter/Stunde, wenn sie waagrecht eingebaut sind. Sind diese vertikal eingebaut, berechnen die erst nach ca. 20 Liter/Stunde.
    Dazu füge ich mal ein Beispiel bei, dies stammt aus einem Fachbuch.



    Bei deiner Aussage "Wärmemengenzähler an Heizgeräten, meinst du die HKV´s oder hat das Haus eine Fußbodenheizung, denn dann gibt es für die Heizung der FBH je einen WMZ. Oder meinst du den (einen) Wärmemengenzähler für das Warmwasser?


    Bei dem Hausverwalter ist dies kein Problem, auch mit der Solarenergie, anzuwenden, zumal es dort auch einen Gartenwasserzähler gibt, Dabei solltest du beachten, dass für das Gartenwasser bei der Behörde einen Antrag auf Befreiung der Abwassermenge erfolgen muss. Ansonsten bezahlst du für das Gartenwasser auch Abwasser, was nicht plausibel ist. Da denke ich aber, dass die Behörde ohne eingebauten Kaltwasserzähler dies nicht macht.


    Also Frage, sind die Annahmen so korrekt, oder liegen andere in deinem Haus vor?

  • Hallo errjot,
    Danke für deine Antwort. Ja du hast das richtig erkannt. Es gibt für Allgemeinwasser keinen Zähler. Also kann ich es nicht wie gedacht über die Differenz rechnen sonder nach der von dir gezeigten Beispielrechnung. Vielen Dank schonmal dafür.


    Ja mit den Wärmemengenzählern an den Heizgeräten meine ich die HKV's.
    Mir ist einfach nicht zu 100% klar, wie ich die Heizkosten anhand meiner Konstellation mit Gastherme, Warmwasser und Solarthermie in Vermieter unterbring.
    Die HKV's habe ich abgelesen und als eben solche auch angelegt.
    Für mich ist nicht ersichtlich, wie sich z.B. die Kosten für das Warmwasser berechnen?


    Für eine eventuell detailierte Erklärung wäre ich wirklich dankbar.

  • Vorab noch eine Frage:


    Hast du für Warmwasser einen Wärmemengenzähler?


    Dann würden die Warmwasserkosten über den Verbrauch - meistens in MWh - abgerechnet. Wenn du keinen hast, dann darf über die Heizkostenformel abgerechnet werden, das macht dann das Programm.

  • Hallo errjot,


    was verstehst du unter Wärmemengenzähler? Ich habe von unserem Heizungsinstallateur für jede Etage eine Wasseruhr für Kalt- und Warmwasser installieren lassen. Dieser gibt mir den Verbrauch in m³ an.
    Solltest du dies meinen, dann habe ich einen.
    Solltest du dies nicht meinen, kannst du mir dann erklären, was man unter dem von dir genannten Wärmemengenzähler versteht?

  • Es gibt zwei Energiearten einen Wärmemengenzähler.


    Sollte für die Heizung der Wohneinheiten separate Heizungsrohre liegen, also für jede Wohnung ein Vor- und ein Rücklauf, dann könnte man dort für jede Wohnung einen Wärmemengenzähler einbauen, dann würden damit die Heizkosten berechnet. Das hast du aber nicht, sondern bei dir läuft der Heizkostenverbrauch über die HKV´s.


    Dann gibt es einen weiteren Wärmemengenzähler für das Warmwasser. Dies ist nur interessant, wenn eine Zirkulationsleitung, also vom Vorratsbehälter der Heizung jeweils eine Vor- und Rücklaufleitung für den Transaprit des Warmwassers vorhanden ist. Wenn dann von der Zirkulationsleitung die Warmwasserleitungen zu den einzelnen Wohnungszähler quasi "abgezapft" wird, dann wird in Verbindung mit den Warmwasserzählern (Verbrauch) und dem Wärmenbedarf für das Warmwasser an diesem einen fürs gesamte Warmwasser zuständigen Wärmemengenzähler die Heizenergie für das Warmwasser aufgezeigt. Dort wird in die Vorlaufleitung und bei der Rücklaufleitung ein Fühler eingesetzt, der dann den Energieverbrauch anzeigt.


    Laut deinen Informationen gibt es die HKV´s, darum ist dieser Punkt geklärt. BNur wäre zu prüfen, ob due im Haus ein Warmwasserzirkulationsleitung hast, dann würde ich dort einen entsprechenden Wärmemengenzähler einbauen, dann wird korrekt abgerechnet.


    OK?

  • Soweit verstanden. Das muss ich klären.
    Aber ich habe die Wohnung seit 01.01.2016 vermietet. Daher kann ich momentan nicht auf deine beschriebene Vatiante zurückgreifen.
    Wie würde ich den mit meinen Angaben am besten die Heizkostenabrechnung erstellen?
    Hast du mir hierfür noch einen Tipp oder eine Erklärung, da ich momentan bisschen auf der berühmten Leitung sitze.


    Ich habe mal nach meinem Ermessen und Wissen in Vermieter rumprobiert.
    Momentan ist es so, das ich gemäß Rechnungseingang (Wasser, Gas, Strom, Vericherungen etc.) und den vorausgezahlten Heiz- und Nebenkosten
    eine Differenz auf dem Konto von -50,00 Euro habe. Darin enthalten sind aber keine Warmwasserkosten.
    Damit sollte klar sein, das ich zu wenig an Heiz- und/oder Nebenkosten veranschlagt habe.
    Laut meiner Auswertung in Vermieter muss mir der Mieter im EG auch ca. 80,00 Euro erstatten, jedoch meine Schwiegermama bekommt ca. 600 Euro zurück.
    Also kann hier etwas nicht ganz korrekt sein.


    Ich hoffe, du kannst damit etwas anfangen.


    Bei Fragen, fragen.


    LG Ratzi

  • Vorab zu deiner Frage (kam per Email) wegen der Berechnung:


    Die Positionen in der Liste links nehmen, dann ergibt die Position 8., wenn du die 5 : 7 x 6 rechnest.


    Bin gerade dabei, einen Abwasserschaden in meinem Haus zu beheben, komme erst wieder heute Abend dazu, hier reinzuschauen.