Lineare Abschreibung überschriebenes Haus

  • Hallo,


    mir wurde 1998 das Haus meiner Eltern überschrieben. Meine Mutter wohnt dort mietfrei, die andere Wohnung ist vermietet. 2008 wurde das Haus auf einen Wert von 156000€ geschätzt. Welche lineare Abschreibung kann ich geltend machen. Bezugsfertig war das Haus 1981. Wie kann die Summe berechnet werden? Das wurde noch nie gemacht von einem Steuerberater.
    Danke im voraus und einen sonnigen Abend
    oeka

    • Offizieller Beitrag

    mir wurde 1998 das Haus meiner Eltern überschrieben. Meine Mutter wohnt dort mietfrei, die andere Wohnung ist vermietet.

    Und wie wurde das seitdem steuerlich erklärt? ?(


    2008 wurde das Haus auf einen Wert von 156000€ geschätzt.

    Das spielt kein Rolle.


    Das wurde noch nie gemacht von einem Steuerberater.

    Dann sollte dies dringend einmal erfolgen, denn ohne Kenntnis aller damaligen vertraglichen Vereinbarungen kann man da eigentlich nur raten, da das schon hinsichtlich unentgeltlicher/(teil-)entgeltlicher Erwerb differieren kann.

  • Im Notarvertrag steht, das meine Mutter lebenslang unentgeltliches Wohnrecht hat. Aber meiner Frage zur Abschreibung sind wir noch keinen Schrtt näher-

    • Offizieller Beitrag

    Aber meiner Frage zur Abschreibung sind wir noch keinen Schrtt näher-

    mir wurde 1998 das Haus meiner Eltern überschrieben.

    Und wie wurde das seitdem steuerlich erklärt?

    Deshalb ja auch diese Frage, denn irgend etwas muss insoweit ja auch seit 1998 erklärt/berücksichtigt worden sein.


    Und ohne Infos zu den vertraglichen Vereinbarungen, insbesondere volle Unentgeltlichkeit des Erwerbs oder teilentgeltlicher Erwerb mit Zahlung an weichende Erben etc., kann man eben nichts Genaues sagen.

  • Noch ein zusätzlicher Hinweis:
    unter Umständen ist der abgezinste Wert des Wohnrechts als Anschaffungskosten zu qualifizieren und dann monatlich als Mieteinnahmen zu versteuern gewesen. Wenn hier in der Vergangenheit versäumt wurde, entsprechende Angaben zu machen, sollte die Hilfe eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe geholt werden.

  • Ich hatte bis dato immer einen Steuerberater an meiner Seite. Diesmal wollte ich es allein machen und da sind mir diese Fragen gekommen. Früher hab ich da auch gewohnt, vor der Vermietung, aber keine Erinnerung mehr, wie das in der Steuererklärung gemacht wurde.

  • Ich hatte bis dato immer einen Steuerberater an meiner Seite.

    Dann musst du doch die Unterlagen aus den Vorjahren haben und kannst nachsehen, was der Steuerberater gemacht hat. Aber der Hinweis von miwe4, ihn hier weiter zu kontaktieren, ist nicht von der Hand zu weisen. Du scheinst hier noch nicht genügend Kenntnisse zu haben. Frage deinen Steuerberater und versuche es dieses Jahr parallel selber zu machen. Dabei lernst du eine Menge.