Hallo,
Ich habe in meiner selbst bewohnten Immobilie vor 7 Jahren sehr aufwändig den Duschraum und das WC neu gestaltet.
Damals habe habe ich nur die Handwerkerleistungen steuerlich anrechnen lassen können.
Ich habe mein Haus im vorigen Jahr vermietet. Kann ich jetzt als Vermieter den Erhaltungsaufwand über die Afa anrechnen lassen?
Friedger