Fahrtkostenpauschale oder tatsächlich entstandene Kosten ansetzen?

  • Hallo in die Runde,


    ich habe eine kurze Frage.
    Ich absolviere ein Zweitstudium in Berlin (komme aus Stuttgart). In der Steuererklärung habe ich die Fahrtkostenpauschale (0,30ct/km; Hin und zurück) angesetzt. Tatsächlich bin ich aber mit dem Flugzeug von Stuttgart nach Berlin geflogen.
    Welche Kosten kann ich denn wirklich ansetzen? Kann ich die Pauschale ansetzen, wenn sie für mich günstiger ausfällt oder MUSS ich die wirklich entstandenen Kosten, also die Flugkosten, ansetzen?


    Danke für die Hilfe.

  • In der Steuererklärung habe ich die Fahrtkostenpauschale (0,30ct/km; Hin und zurück) angesetzt.

    Aber du hast doch eine Wohnung in Berlin? Ich kann mir nicht vorstellen, dass du täglich von Stuttgart nach Berlin fliegst und zurück. Nur dann wäre hier zu prüfen, ob die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten für diese Strecke anzusetzen ist.
    Die Entfernungspauschale gilt für die Fahrt von deiner Wohnung in Berlin zur Uni und zurück.


    Die Flüge zwischen Berlin und Stuttgart sind m. E. nach nur als Reisekosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung ansetzbar, sofern hierfür die Voraussetzungen gegeben sind. Dazu gibt es hier im Forum schon eine Menge Hinweise - bitte die (erweiterte) Suche bemühen.

  • Hallo Babuschka


    sorry,war ich wohl etwas unkonrekt. Ich muss nur einmal im Monat, für ca. 3-4 Tage nach Berlin. Die Uni ist dort. Ich habe keinen Zweitwohnsitz in Berlin.
    Das heißt, ich pendel einmal im Monat von Stuttgart nach Berlin.

    • Offizieller Beitrag

    Ich muss nur einmal im Monat, für ca. 3-4 Tage nach Berlin. Die Uni ist dort. Ich habe keinen Zweitwohnsitz in Berlin.

    Fernstudium? ?(


    ... oder MUSS ich die wirklich entstandenen Kosten, also die Flugkosten, ansetzen?

    Da die UNI in diesem Fall m.E. nicht die 1. Tätigkeitsstätte darstellt und somit nach Reisekostengrundsätzen behandeln ist, würde dies zwingend so sehen.

    • Offizieller Beitrag

    Dabei hilft Dir jede Steuersoftware, gleich welchen Hersteller Du wählst. Da wirst Du im Werbungskostenbereich unter Reisekosten/Auswärtstätigkeit sicherlich fündig. Im Forum über die erweiterte Forumssuche bestimmt auch. Das Forum darf eine Steuerberatung aufgrund des Steuerberatungsgesetzes nicht leisten.

  • ja, Fernstudium.

    Wesentliche Informationen sollte man bei der Frage mit angeben. Kann die Antwort entscheidend verändern - daher ist der Hinweis von miwe4 auf die Reisekosten natürlich in diesem Fall auch richtig und doppelte Haushaltsführung scheidet aus.


    Tipp: hier im Forum einmal über die erweiterte Suche gehen - du wirst sicher fündig werden und einige weiterführende Informationen bekommen (Links etc.)