Rentenversicherung Pensionskasse / Umwandlung Einmalzahlung / Einkommsteuerpflichtig in vollem Umfang

  • Suche nach einer legalen Steuervermeidungsmöglichkeit oder- ...Minimierung !!!
    Meine Frau hat am 01.12.2016 eine Kapitalauszahlung von der"Neuen Leben" über ca. 31.000 € bekommen. Der Vertrag wurde bereitsim November 2003 abgeschlossen, erste Zahlung Dezember 2003. Es wurdenmonatlich 204 € vom Gehalt einbehalten, also eine Entgeltumwandlung. So wie ich das noch nachvollziehen konnte, wurden keine Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge auf diesen Betrag entrichtet. Bezahlt wurden diese Beträge bis 31.12.2013, also knapp 26.000 €. Dann begann die Freistellungsphase zur Altersteilzeit, wo keine Beträge mehr einbehalten wurden.
    In derMitteilung der "Neuen Leben", die auch automatisch an das Finanzamt weitergegebenwurde, steht was von steuerpflichtigen Leistungen aus einemAltersvorsorgevertrag oder einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG und die Besteuerung nach § 22 Nr. 5 Satz 1 EStG. HINWEIS: Die bescheinigtenLeistungen unterliegen in vollem Umfang der Besteuerung.
    Das kann ich nicht so ganz einsehen. Der Vertrag ist älterals 12 Jahre, es wurden mindestens 5 Jahre Beiträge einbezahlt und er ist vor2005 abgeschlossen.
    Danach müsste er doch steuerfrei sein oder ?
    Suche nach einer Formulierung mit Gesetzesintergrund für dasbereist vorbereitete Anschreiben für das Finanzamt.
    Habe bisher im Internet leider noch nichts gefunden.
    Aber vielleicht hat schon jemand so eine Konstellation gehabt und kann mir Tipps geben.

    • Offizieller Beitrag

    Suche nach einer legalen Steuervermeidungsmöglichkeit oder- ...Minimierung !!!

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