Hallo,
bekomme jährlich die sogenannte "Mitteilung zur Vorlage beim Finanzamt, Leistungen aus der gesetzl. Rentenversicherung 2016". Darin enthalten die Höhe der gezahlten Rente (Witwenrente), die geleisteten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für 2016. Neu ist diesmal, dass auch geleistete KK-Beiträge für 2015 aufgeführt sind. Ich vermute mal, dass hängt mit einer Rentennachzahlung zusammen, die ich 2016 erhalten habe. Ich frage mich nun, wo ich diese Beiträge eintragen soll? Unter den Beiträgen für 2015 und 2016 steht jeweils "einzutragen in die Anlage Vorsorgeaufwand, Zeile 17". Muss ich die Beiträge also aufaddieren und dann dort eintragen?
Danke und Gruß
postler