Werbungskosten Berufsschule mit anschließender Beschäftigung im Betrieb

  • Hallo zusammen,
    Ich mache zurzeit eine Ausbildung zur Industriekauffrau.
    Ich arbeite 3 Tage die Woche komplett im
    Betrieb, an 2 Tagen besuche ich die Berufsschule und muss danach im
    Betrieb arbeiten. Nun meine Frage wie ich die Fahrten zur Berufsschule angebe. Erste Tatigkeitstätte an 3 Tagen ist klar... Entfernung Berufschule - Wohnung und Wohnung -Arbeit sind kaum unterschiedlich. Würde ich an einem Tag nur in die Schule gehen könnte ich ja die gefahrenen Kilometer komplett angeben (Hin & Rückweg) wie verhält sich das wenn ich danach noch 2h im
    Betrieb arbeite ? Kann ich nur an Schultagen, an welchen ich nach der Schule frei gemacht habe den kompletten Weg eintragen?
    Lieben Dank und beste Grüße
    Anna

  • Gehe einmal über die erweiterte Suche und du wirst von Beiträgen hier im Forum "erschlagen". Es macht also wenig Sinn, hier noch einmal die Grundsätze zu erläutern. Du musst schon etwas selber suchen. Ausserdem ist die Richtlinie des Finanzministers hier eigentlich eine gute Grundlage
    https://www.bundesfinanzminist…tenverguetungen-2015.html
    Steuerliche Beratung dürfen wir hier sowieso nicht machen. Wir dürfen dir sagen, wo du eintragen musst, aber nicht, was du eintragen kannst und was nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Die erweiterte Forumssuche bietet da doch verschiedene Suchmöglichkeiten und vor allem auch Treffer: https://www.buhl.de/wiso-softw…sw%C3%A4rtst%C3%A4tigkeit


    Ausbildungskosten - Fahrten - Verpflegung
    Kilometerpauschale Vollzeit Arbeit + Studium


    Und falls du ein Steuerprogramm nutzt, solltest in jedem Fall immer auch dessen genauen Namen sowie dessen Version benennen.

  • Danke für die Antworten, die Suche habe ich bereits genutzt und mich auch sonst belesen.
    Explizit geht es mir darum wie ich die Wege an Schultagen mit späterer Tätigkeit im Betrieb eintrage. Sonstige Beiträge gehen davon aus das nach der Schule NICHT mehr gearbeitet werden muss. Daher meine Nachfrage, ich brauche keine komplette azfrollubg des Themas es geht mir nur darum ob ich trotz anschließender Tätigkeit im Betrieb die kompletten Kilometer (nicht nur einfach) angeben kann wie es bei einem reinen Berufsschulbesuch wäre.


    Ich nutze die Softwate WISO Steuersparbuch 2017.


    Danke und liebe Grüße Anna

    • Offizieller Beitrag

    Sonstige Beiträge gehen davon aus das nach der Schule NICHT mehr gearbeitet werden muss.

    Da irrst Du aber gewaltig oder hast din verlinkten Thread nicht bzw. nicht vollständig gelesen. Die dort geschilderte Lösung ist voll auf deinen Fall übertragbar, ma muss lediglich die Orte mit anderen Bezeichnungen ersetzen.


    Kilometerpauschale Vollzeit Arbeit + Studium