Kindergeld / Freibeträge eintragen

  • Hallo, bin neu hier und brüte gerade über der Steuererklärung für 2016.
    Folgendes Problem:


    Ich, verheiratet. 1 leibliches Kind, 1 Stiefkind
    Meine frau : 1 leibliches Kind (mit mir), 1 leibliches kind mit ihrem Ex


    Bei unserem gemeinsamen Kind is alles klar.


    bei meinem Stiefkind ist folgendes Problem: Ihr EX zahlt weder Unterhalt (bekommt Hartz 4), ebenso kümmert er sich nicht um das Kind (keine Besuche, Kind nie bei ihm gemeldet).
    Meine Frau bekommt Kindergeld für beide Kinder.


    Nun möchte ich die Kinderfreibeträge von ihrem Ex auf mich übertragen. Der leibliche Vater macht da auch mit (Anlage K wurde unterschrieben)
    wenn ich das nun so im Steuer:Sparbuch eingebe, wird bei der Berechnung das ausgezahlte Kindergeld nicht berücksichtigt und der gesamte (übertragene) Kinderfreibetrag angesetzt.


    Wo ist der fehler, wo hab ich was vergessen oder zuviel angeklickt?

    • Offizieller Beitrag

    Das sollten ja eigentlich nicht alle kindbezogenen Einträge gewesen sein, oder?


    Erst einmal würde ich heutzutage bei den Kreuzchen fast immer unterstellen, dass eine Unterhaltsverpflichtung besteht, diese jedoch zu mindestens 75% nicht erfüllt worden ist. Folglich würde ich darüber dann versuchen, eine 100%ige Zuordnung zum Haushalt der Kindesmutter zu erreichen. Das sollte problemlos möglich sein und das zu 100% an die Kindesmutter ausgezahlte Kindergeld auch zutreffend angerechnet werden. Da ja verheiratet und Ehegattenveranlagung m.E. auch die einzig sinnvolle Lösung des Sachverhaltes.


    Von daher bei Dir oben m.E. die total falsche Herangehensweise.

  • Eine Unterhaltsverpflichtung seitens des leiblichen Vater besteht, sogar mit Titel, aber der bekommt Hart 4 und kann somit nix zahlen.


    Ich habe mich wohl ein bisschen umständlich ausgedrückt.


    Wir haben 2 Kinder, eines davon ist von mir, das andere von Ihrem EX. Beide Kinder leben in userem Haushalt.
    Bei meinem leiblichen Kind ist alles okay was die Freibeträge usw.betrifft, d.h. voller Freibetrag, volles Kindergeld.


    Bei meinem Stiefkind, also Ihrem ersten Kind aus der alten Beziehung, ist es so das, das der leibliche Vater nicht zahlen kann, weil Hartz 4, und er sich auch sonst nicht kümmert.
    Also steht denn auch in der Berechnung von Steuer:Sparbuch ein halbes Kindergeld, halber Freibtrag und voller Betreuungsfreibetrag (diesen haben wir vorher beantragt). Soweit alles okay,


    Wenn ich aber nun anklicke, das der leibliche Vater einer Übertragung des Freibetrages auf mich (Stiefvater) zustimmt mittels der Anlage K, so steht bei der Berechnung: KEIN Kindergeld, ein Viertel Kinderfreibetrag und ein viertel Betreuungsfreibetrag.


    Und genau da steig ich nicht dahinter, es müsste dann doch der volle Freibetrag da stehen und zumindestens das halbe Kindergeld.
    oder bin ich total verwirrt?

    • Offizieller Beitrag

    Eine Unterhaltsverpflichtung seitens des leiblichen Vater besteht, sogar mit Titel, aber der bekommt Hart 4 und kann somit nix zahlen.

    Dann ist wie oben beschrieben vorzugehen:

    Erst einmal würde ich heutzutage bei den Kreuzchen fast immer unterstellen, dass eine Unterhaltsverpflichtung besteht, diese jedoch zu mindestens 75% nicht erfüllt worden ist. Folglich würde ich darüber dann versuchen, eine 100%ige Zuordnung zum Haushalt der Kindesmutter zu erreichen. Das sollte problemlos möglich sein und das zu 100% an die Kindesmutter ausgezahlte Kindergeld auch zutreffend angerechnet werden.

  • Dem kann ich nur zustimmen, hat bei uns damals problemlos geklappt (Software/Erklärung und Bescheid).

    Wann war denn "damals"? Unter Umständen hat sich ja seit dieser Zeit etwas geändert. Eine Zeitangabe wäre daher für die Einordnung der Aussage nicht ganz unwichtig. Im übrigen stimme ich dir aber zu - es sollte problemlos möglich sein.