KFZ Kosten als Ertrag versteuern

  • Hallo, mir ist folgendes Problem nach Ende der Abschreibung meines betriebliche KFZ bewusst geworden:


    Nach Ende der Abschreibung muss ich järhlich ca. 7.000 Euro nach der 1% Regelung versteuern. Ebenso ca. 1.000,00 Euro für Fahrten zur ersten Dienststelle.
    Dem gegenüber habe ich jährlich nur 3.500 Euro Ausgaben für Benzing, Versicherung usw.


    Nun stellt sich mir die Frage, ob ich dann tatsächlich für die Nutzung des betrieblichen Fahrzeuges 4.500 Euro als Ertrag versteuern muss?


    Gibt es eine andere Regelung für betriebliche Fahrzeuge wenn der zu versteuernde Anteil höher als die Ausgaben ist?


    Vielen Dank für eine Hilfestellung im Voraus!

  • Okay, habe ich verstanden!


    Da die Beispiele im Netz jedoch immer eine Umsatzsteuerpflicht unterstellen wäre die letzte Frage:


    Als nicht Umsatzsteuerpflichtiger findet immer eine Kostendeckelung d.h. die private Pkw-Nutzung die zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten.
    Lediglich wenn ich Umsatzsteuerpflichtig wäre findet für diese keine Kostendeckelung statt!?


    In meinem Fall würde ich also 3.500 Euro KFZ Kosten gegenüber 3.500,00 private Nutzung verbuchen!?

    • Offizieller Beitrag

    Da die Beispiele im Netz jedoch immer eine Umsatzsteuerpflicht unterstellen wäre die letzte Frage:


    Als nicht Umsatzsteuerpflichtiger findet immer eine Kostendeckelung d.h. die private Pkw-Nutzung die zu versteuern ist, ist nicht höher, als die entstandenen Kfz-Kosten.

    Für die Kappung der unentgeltlichen Wertabgabe nach der 1%-Regelung (Kostendeckelung) ist grundsätzlich erst einmal unbeachtlich, ob jemand ust-pflichtig ist oder als Kleinunternehmer i.S.d. UStG behandelt wird. Das Prozedere der Berechnung ist dann wieder etwas anderes.


    In meinem Fall würde ich also 3.500 Euro KFZ Kosten gegenüber 3.500,00 private Nutzung verbuchen!?

    ja

  • Für die Kappung der unentgeltlichen Wertabgabe nach der 1%-Regelung (Kostendeckelung) ist grundsätzlich erst einmal unbeachtlich, ob jemand ust-pflichtig ist oder als Kleinunternehmer i.S.d. UStG behandelt wird. Das Prozedere der Berechnung ist dann wieder etwas anderes.

    Oh, dann ist die Darstellung von Haufe nicht richtig.



    "Kostendeckelung Pkw: Umsatzsteuer
    Bei der Umsatzsteuer findet keine Kostendeckelung statt, weil hier immer die Möglichkeit besteht, die Bemessungsgrundlage sachgerecht zu schätzen. Das heißt, es ist der Prozentsatz zu schätzen, der auf die private Nutzung entfällt. Das Ergebnis der Schätzung muss plausibel dargelegt werden können. Bei einem Fahrzeug, das überwiegend betrieblich genutzt wird, beträgt die private Nutzung zwangsläufig weniger als 50%. In dieser Situation wird das Finanzamt also akzeptieren müssen, dass die Privatnutzung maximal 49% betragen kann. Hat der Unternehmer Aufzeichnungen über einen repräsentativen Zeitraum gemacht oder auch ein Fahrtenbuch geführt, das bei der Einkommensteuer aus formalen Gründen nicht anerkannt worden ist, kann er diese Aufzeichnungen als Grundlage für eine sachgerechte Schätzung bei der Umsatzsteuer verwenden."

    • Offizieller Beitrag

    Das sind doch zwei paar Schuhe. Die Kappung/Kostendeckelung bei der EÜR hat doch direkt nichts mit der USt zu tun. Da ist zu USt-Zwecken, und auch nur zu diesen, ggf. eine sachgerechte Schätzung vorzunehmen. Einfach einmal alles genau lesen.

    • Offizieller Beitrag

    Dito! Ich bilanziere und mache keine EÜR.

    Weshalb dito? Wo steht hier im Thread denn etwas von Bilanzierung? Ich habe es nochmals überflogen, aber nichts davon gelesen. ?(


    Abgesehen davon würden sich keine Änderungen meiner o.g. Aussagen hinsichtlich der Behandlung zu Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht ergeben.

  • Vielleicht einfach einmal unter dem Begriff Kappung Nachlesen bzw. auch die erweiterte Forumssuche nutzen.

    Vielleicht mal unter Benutzername nachlesen bzw. auch die erweiterte Forumssuche nutzen !!!


    Ist der Groschen gefallen?

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht mal unter Benutzername nachlesen bzw. ... .

    Du erwartest nicht allen Ernstes, dass jeder potentielle Helfer bei neuen Fragen hier erst einmal unter Deinem Usernamen nach alten Threads und Deinen sonstigen Besteuerungsgrundlagen sucht, oder? ?(


    Ist der Groschen gefallen?

    Unterlasse bitte solche Bemerkungen.